Iveco-Abgasskandal: Wohnmobil-Besitzern drohen Rückrufe wegen erhöhter Stickoxidemissionen

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) untersucht aktuell Wohnmobile mit Iveco-Dieselmotoren. Es drohen hunderttausende Rückrufe zum Softwareupdate. Damit erfasst der Dieselskandal einen großen Teil der Wohnmobil-Branche, denn die manipulierten Iveco-Motoren wurden in zahlreichen Wohn- und Reisemobilmodellen verschiedener Hersteller verbaut. Die betroffenen Dieselfahrzeuge überschreiten die EU-Abgasnormen um ein Vielfaches. 

Wer ein betroffenes Wohnmobil mit Iveco-Motor fährt, muss mit einem verpflichtenden Rückruf des KBA rechnen. Die Behörde untersucht Abgasmanipulationen in Iveco-Dieselmotoren, die in zahlreichen Modellen verbaut wurden. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert“, schreibt das KBA in seiner Rückrufdatenbank. Bei den Fahrzeugen wird im Straßenbetrieb keine ausreichende Abgasreinigung durchgeführt und sie emittieren mehr gesundheitsschädliche Stickoxide als gesetzlich zulässig.

Wohnmobil-Abgasskandal: Rückrufe für Modelle mit Iveco-Motoren 

Fahrzeuge mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C müssen zum Softwareupdate in die Werkstatt. Die Rückrufe betreffen in Deutschland aktuell Transporter der Baujahre 2016 bis 2019. Doch bald dürfte das KBA auch Wohnmobile mit Iveco-Diesel-Motoren zurückrufen.

Laut Iveco wurden die betroffenen Motoren auch in Wohnmobilen der Marken Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verbaut. Es kann also davon ausgegangen werden, dass auch die Wohn- und Reisemobile dieser Marken die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Stickoxide nicht einhalten. Das KBA prüft aktuell Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 mit folgenden Motoren:

• 1,3 Liter Multijet; 1,3 Liter 16V Multijet

• 1,6 Liter Multijet; 1,6 Liter

• 2,0 Liter Multijet; 2,0 Liter

• 2,2 Liter Multijet II

• 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet

• 3,0 Liter

Welche Fahrzeugmodelle konkret betroffen sind, ist noch nicht klar. Allein in Deutschland sollen mehr als 200.000 Fahrzeuge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) betroffen sein, darunter zahlreiche Wohnmobile.

Landgericht Koblenz: Erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal 

Vom Landgericht (LG) Koblenz gab es am 1. März 2021 ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal: Der Hersteller FCA schuldet dem Kläger für sein mangelhaftes Wohnmobil über 50.000 Euro Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az. 12 O 316/20). In dem Fall ging es um ein Wohnmobil des Typs Roller team Zefiro 266 TL mit einem Fiat-Ducato-Motor Multijet Euro 6 mit einem Hubraum von 2,2 Litern.

Das reale Abgas-Emissionsverhalten (RDE) beträgt laut dem LG Koblenz das 9- bis 15-Fache und übersteigt damit massiv die zulässigen Grenzwerte. Die Richter stellten fest, dass in dem Fahrzeug ein Manipulationssystem verbaut worden sei. Das habe zur Folge, dass das System nur im Testzyklus ordnungsgemäß arbeitet, während die Stickoxidwerte im Realbetrieb massiv überschritten würden.

Geschädigte Wohnmobilbesitzer können sich ihr Geld zurückholen

Vom Dieselskandal betroffene Wohnmobilbesitzer können von dem verbraucherfreundlichen Urteil des LG Koblenz und den aktuellen Untersuchungen und Rückrufen des KBA profitieren und Schadensersatz für ihre manipulierten Fahrzeuge einklagen. Es gibt folgende Optionen: Geschädigte geben ihr Fahrzeug zurück und fordern den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück oder sie nutzen das Wohnmobil weiter und verlangen Schadensersatz für die Wertminderung.

Die Abgasexperten der Kanzlei VON RUEDEN beraten Betroffene zu ihren individuellen Ansprüchen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Nutzen Sie einfach unsere unverbindliche und kostenlose Erstberatung. Wir sind auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie erreichbar.

Foto(s): Pixabay


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