IVG-Fonds: Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Anleger!

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Viele Anleger der diversen IVG-Fonds wie z.B. IVG Euro Select 12 „London Wall", IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK, IVG 14 „The Gerkin" u.a. müssen inzwischen erhebliche Verluste erleiden.

So notiert der Fonds IVG Euro Select 12 gegenwärtig z.B. mit nur noch 15 % des Nominalwertes, der Fonds IVG Euro Select Balanced Portfolio UK mit nur noch ca. 25 % des Nominalwertes (siehe Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de). Viele Anleger befürchten noch höhere Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten.

In vielen Fällen sehen die Anwälte von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte für Anleger jedoch die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geltend zu machen.

In vielen Fällen war die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken, Fremdwährungsrisiken, Risiken des englischen Immobilienmarktes allgemein, Projektentwicklungsrisiken, etc.

„Viele Anleger von IVG-Fonds berichten uns, dass ihnen die Anlege von ihrem Berater als sichere Anlage verkauft wurde, für solche Anleger waren die IVG-Immobilienfonds jedoch nicht geeignet", so Dr. Walter Späth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Dr. Späth & Partner.

Falls die Anlage dem Anleger von einr Bank vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine Schadensersatzverpflichtung der Banken: Laut aktueller BGH-Rechtsprechung müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. „kick-backs", hinweisen, falls der Anleger nicht darauf hingewiesen wurde, kann er sogar die vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.

In vielen Fällen von vermittelten IVG-Fonds sind, wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen heraus finden konnten, an die vermittelnden Banken Provisionen und Rückvergütungen in Höhe von 8-10% zurück geflossen, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden.

Oftmals lassen sich daher gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen, diverse Klagen für IVG-Fonds-Anleger haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen eingereicht.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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