J. Conrads Projektmanagement GmbH & Co. KG insolvent – Auswirkungen für JCP-Anleihegläubiger?

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Unerfreuliche Nachrichten für alle Anleihegläubiger der J. Conrad Projekt GmbH & Co. KG. Mit Schreiben vom 30.09.2019 informierte die JC-Gruppe darüber, dass die J. Conrads Projektmanagement GmbH & Co. KG zahlungsunfähig ist und deshalb Insolvenz beantragen musste.

Was bedeutet das für JCP-Anleihegläubiger?

Die JC-Gruppe wurde erst Ende 2016 gegründet. Die JC-Gruppe bot Ingenieursdienstleistungen für die Sektoren Infrastructure, Energy, Healthcare und Industry an. Ihre Kernkompetenz bewarb sie im Rückbau von Kernkraftwerken. Die JC-Gruppe gab an Verbraucher zahlreiche Anleihen aus mit Zinsversprechen, abhängig von der Laufzeit, zwischen 3,25 % und 6,75 %. Noch ab März 2019 wurden 4 Anleihetypen mit einem Volumen in Höhe von 8 Mio. € emittiert. Alle Unternehmen der JC-Gruppe wurde erst Ende November 2016 gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Nach nicht einmal 3 Jahren am Markt ist die erste Firma aus der JC-Gruppe also in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten und praktisch pleite. Die Rückzahlungen der JCP-Anleihen dürften damit in Gefahr sein.

Insolvenzverfahren der J. Conrads Projektmanagement GmbH & Co. KG in Eigenverwaltung

Nach den Auskünften der JC-Gruppe soll das Insolvenzverfahren in sogenannter Eigenverwaltung unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters stattfinden. Dabei verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei der Gesellschaft und geht nicht, wie in der Regelinsolvenz üblich, auf einen Insolvenzverwalter über. Voraussetzung der Eigenverwaltung ist nur, dass keine Umstände bekannt sind, die Nachteile für die Gläubiger erwarten lassen. Nach der bekannten Struktur der JC-Gruppe ist die J. Conrad Projekt GmbH & Co. KG, die als Herausgeberin der Anleihen für deren Rückzahlung verantwortlich ist, keine Gesellschafterin der insolventen J. Conrads Projektmanagement GmbH & Co. KG. In gesellschaftsrechtlicher Hinsicht kann sich die Insolvenz damit wohl nicht unmittelbar auf die Rückzahlungsansprüche der Anleihegläubiger auswirken.

Keine Informationen über Zins- und Rückzahlungen der JCP-Anleihen

Die JC-Gruppe informiert die Anleihegläubiger zwar über die Insolvenz der J. Conrads Projektmanagement GmbH & Co. KG, allerdings bleiben die Gründe unklar. Dem Schreiben sind keine Ausführungen dazu zu entnehmen, welche Konsequenzen die Insolvenz für die Zins- und Rückzahlungen der Anleihen hat. Dass die Insolvenz signifikante Konsequenzen für die Anleihegläubiger haben wird, dürfte auf der Hand liegen. Warum sonst werden die Anleihegläubiger noch am Tag der Antragsstellung über die Insolvenz informiert?

Insolvenz wirft Fragen zur Bonität der JC-Gruppe auf

Die Nachricht über die Insolvenz wirft Fragen zur Bonität der JC-Gruppe auf. Denn wie kann es sein, dass noch im Juli 2019 Gelder von Verbrauchern eingesammelt wird und nur drei Monate später eine wichtige Gesellschaft der JC-Gruppe pleite ist? Die Geschäfte aller zur JC-Gruppe gehörenden Gesellschaften werden von der Johann Conrads Beratungsgesellschaft mbH geführt. Es ist schwer vorstellbar, dass sich die wirtschaftliche Lage in so kurzer Zeit derart verschlechtert hat, ohne dass die Risiken aufgefallen sind.

JCP-Interessengemeinschaft beitreten

Mandanten der Kanzlei haben nun berechtigte Sorge um ihr Geld. Sie möchten in einen Informationsaustausch mit anderen Betroffenen treten. Dazu haben sie die Möglichkeit, sich über die Kanzlei unverbindlich für die JCP-Interessengemeinschaft registrieren zu lassen. Sie erhalten laufend aktuelle Informationen über die Entwicklung zu Ihrer JCP-Anleihe und zu ihren weiteren Möglichkeiten und Rechten.

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Rolf Siburg, LL.M. gerne für ein Telefonat zur Verfügung.



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