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Jameda verklagen? Das müssen Sie wissen ⚠️

  • 4 Minuten Lesezeit

Wenn Sie negative Bewertungen auf Jameda erhalten haben, gibt es verschiedene juristische Wege, um diese anzufechten, bevor eine Klage in Erwägung gezogen wird. Meine Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Jameda-Bewertung an, um die Erfolgsaussichten zu bewerten. Patienten dürfen sich kritisch äußern, aber Bewertungen von Nicht-Patienten, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Datenschutzverstöße und strafrechtlich relevante Inhalte sind rechtlich angreifbar. Außergerichtliche Schritte sollten bevorzugt werden; eine Klage gegen Jameda sollte erst als letztes Mittel betrachtet werden und sich auf Löschungs- und/oder Unterlassungsansprüche stützen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann den Prozess beschleunigen und außergerichtlich oder gerichtlich gegen unzulässige Bewertungen vorgehen. Es ist ratsam, bei der Korrespondenz mit Jameda einen neutralen Ton zu bewahren und auf Drohungen mit Klagen zu verzichten.

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Wer negative Bewertungen auf Jameda erhalten hat, spielt womöglich mit dem Gedanken, eine Klage gegen Jameda einzureichen. Denn im Wege einer Klage kann durchaus eine schlechte Jameda-Bewertung gelöscht werden.

Allerdings gibt es, bevor an das Verklagen gedacht werden sollte, noch andere juristische Möglichkeiten, sich gegen Negativeinträge auf Jameda zu wehren.

Meine Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Jameda-Bewertung an! Schicken Sie mir die negative Bewertung als Link oder Screenshot per Mail. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück und teilen die Erfolgsaussichten mit.

Was ist überhaupt bei Jameda in den Bewertungen erlaubt?

Grundsätzlich dürfen sich Patientinnen und Patienten kritisch auf Jameda zu Wort melden. 

Allerdings ist hier bereits die erste juristische Angriffsmöglichkeit: denn wenn jemand keine Patientin oder kein Patient bei Ihnen war, gibt es auch keine Berechtigung zur Abgabe einer Arztbewertung.

Es lohnt sich daher, die Patienteneigenschaft bei Jameda hinsichtlich der negativen Bewertung zu hinterfragen. Juristisch gibt es hierfür Möglichkeiten, ohne dass man gleich Jameda verklagen müsste.

Denn aus der Rechtsprechung zu Onlinebewertungen ist bekannt, dass im Zweifel die Onlineportale nachzuweisen haben, dass die bewertende Person tatsächlich über Erfahrungen im Umgang mit dem bewerteten Unternehmen verfügt. 

Was definitiv nicht erlaubt ist, und eine Klage begründen könnte! Ferner sind Bewertungen inhaltlich rechtswidrig, wenn sie z.B. folgende Punkte enthalten:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen. Jegliche Lügen über Sie, und seien sie noch so „klein und unbedeutend“, sind unwahre Tatsachenbehauptungen und damit immer rechtswidrig. Gegen falsche Angaben in Bewertungen kann sich juristisch hervorragend verteidigt werden, ohne Jameda verklagen zu müssen.
  • Schmähkritik. Unter Schmähkritik verstehen Juristen Meinungsäußerungen, die nur der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion mehr dienen. Sollten Sie in einer negativen Jameda-Bewertung also nur diffamiert werden, ohne dass die Bewertung ansonsten ansatzweise sachlich wäre, ergibt sich hier eine gute Löschungsmöglichkeit – ganz ohne Klage.
  • Datenschutzverstöße. Teilweise beobachte ich bei Internetbewertungen die Nennung von Klarnamen des Personals. Auf Jameda ist es denkbar, dass die bewertende Person unzulässiger Weise die Namen des Praxispersonals erwähnt. Das Datenschutz bietet gute Möglichkeiten, gegen so etwas vorzugehen, ohne Jameda verklagen zu müssen.
  • Strafrechtlich relevante Inhalte. Beleidigungen, verleumderische Inhalte, üble Nachrede und weitere strafrechtliche Tatbestände sind unzulässig und können gelöscht werden.

Es gibt noch weitere juristische Ansatzpunkte, um gegen Jameda-Bewertungen vorzugehen, ohne eine Klage einzureichen. Jameda verklagen macht meiner Ansicht nach nur Sinn, wenn vorher die außergerichtlichen Mittel nicht zum Erfolg geführt haben.

Hierfür biete ich Betroffenen negativer Jameda-Bewertungen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Schreiben Sie mir einfach eine Mail und ich melde mich zeitnah mit den Löschungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten zurück.

Worauf muss sich eine Klage gegen Jameda überhaupt stützen?

Sollten außergerichtliche Mittel nicht zum Löschen einer rechtswidrigen Bewertung weitergeholfen haben, etwa weil Jameda sich trotz eindeutiger Rechtswidrigkeit weigert, den Eintrag zu entfernen, muss wohl Klage erhoben werden.

Beim Verklagen von Jameda muss sich die Klage auf Löschungs- und/oder Unterlassungsansprüche stützen.

Einen solchen Anspruch haben Sie gegen Jameda, wenn die Bewertung rechtswidrige, auf Sie bezogene Inhalte vorweist. Siehe hierzu meine Beispiele weiter oben.

Wie schnell kann ein Rechtsanwalt Jameda verklagen, falls eine Klage notwendig ist?

Sollten bereits außergerichtliche Schritte gegen Jameda unternommen worden sein, kann der mit einer Klage betraute Rechtsanwalt wie Klageschrift recht schnell erstellen.

Sind noch keine Schritte unternommen worden, muss der Rechtsanwalt den Fall erst prüfen, um Jameda erfolgsversprechend für Sie verklagen zu können.

Da Negativbewertungen auf Jameda einen empfindlichen Rufschaden generieren können, sollte sich Ihre Rechtsvertretung nicht zu viel Zeit mit der Klage lassen. Bestehen Sie vor Beauftragung ruhig auf eine sehr zeitnahe Bearbeitung – dies ist den Umständen entsprechend nämlich angemessen.

Verzichten Sie auf Drohungen mit dem Verklagen gegenüber Jameda!

Sollten Sie „auf eigene Faust“ und ohne Rechtsanwalt gegen Jameda wegen negativer Einträge korrespondieren, empfehle ich, hier einen zunächst neutralen Ton anzuschlagen.

Denn es hilft nichts, ein Bewertungsportal direkt mit der ersten Kontaktaufnahme „zu bedrohen“ und eine Klage in Aussicht zu stellen. Tragen Sie Ihre Anmerkungen zur in Frage stehenden Bewertung ruhig und sachlich vor, alles andere ist wenig zielführend.

Falls Jameda die rechtswidrigen Inhalte nach Ihrer Aufforderung nicht entfernt, wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird, je nach Fallkonstellation, Jameda außergerichtlich, aber juristisch fundiert zur Löschung auffordern. Im Zweifel muss der Rechtsanwalt für Sie Jameda verklagen, um eine Löschung gerichtlich durchzusetzen.

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts darauf, dass dieser über einschlägige Erfahrungen im Umgang mit Internetbewertungen verfügt.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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