JBB Rechtsanwälte mahnen i.A.d. Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen ab

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Die JBB Rechtsanwälte mahnen für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ab. Abgemahnt werden in der Regel Restaurant-/Hotel-/Wettbürobetreiber oder auch Sportbars, die innerhalb Ihrer Räumlichkeiten Fußballspiele – ohne angeblich erforderlichen Lizenzvertrag mit Sky – übertragen.

Der Vorwurf

Auch einen unserer Mandanten erreichte als Restaurantbetreiber eine Abmahnung der JBB Anwälte für Sky GmbH & Co. KG. Dem Restaurantbetreiber wird vorgeworfen, er habe unberechtigt ein Champions League Spiel über den griechischen Sender „COSMOTESport 1 HD“ in seinem Restaurant übertragen. Laut der JBB Anwälte wäre hierfür allerdings eine Erlaubnis durch die Sky GmbH & Co. KG erforderlich. Die Anwälte gaben an, dass eine Live-Übertragung des Champions League Spiels nur nach Abschluss eines Lizenzvertrages mit Sky erlaubt sei.

Das Erfordernis einer Erlaubnis durch Sky wird damit begründet, dass die Sky GmbH & Co. KG die alleinige Lizenzinhaberin für die öffentliche Wiedergabe des gezeigten Fußballspiels sei. Gemäß § 19 Abs. 4 UrhG habe die Sky GmbH & Co. KG laut der Rechtsanwälte die ausschließlichen Vorführungsrechte an dem „Live Signal“. Das Live Signal sei über § 2 Nr. 6 UrhG urheberrechtlich geschützt.

Die Forderungen

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem sei er gegenüber der Sky GmbH & Co. KG schadensersatzpflichtig und er habe die entstandenen Kosten für die Ermittlung der Rechtsverletzung zu tragen. Allerdings sei die Sky GmbH & Co. KG dazu bereit bei Abschluss eines entsprechenden Abonnement-Vertrages den Schadensersatzanspruch auf 500,0 € festzusetzen. 

Unsere Empfehlung

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung selbstverständlich ernst nehmen und möglichst schnell reagieren. Wichtig ist, dass Sie nicht (!) die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder etwaige Zahlungen tätigen/ Abonnements abschließen. Im besten Fall sollten Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Urheberrecht kontaktieren.

Da die Sky GmbH & Co. KG schon in der Vergangenheit für ähnliche Abmahnungen bekannt geworden ist, gibt es hierzu bereits eine Vielzahl gängiger Urteile aus der Rechtsprechung. Diese Urteile wird ein Fachanwalt zu Ihren Gunsten nutzen und individuell prüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Eine solche Prüfung erfolgt stets im Einzelfall und fällt immer unterschiedlich aus.

Grundsätzlich obliegt es Sky darzulegen, inwiefern das Live-Signal bzw. das konkrete übertragene Spiel urheberrechtlich geschützt ist. In den Abmahnungen wird zumeist lediglich betont, dass es sich bei den Live-Signalen um urheberrechtlich geschützte Filmwerke handele. Dies ist allerdings streitig.

Gerne helfe auch ich Ihnen mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung. Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin ist für Sie bundesweit auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht konnte ich Erfahrungen aus zahlreichen Abmahnverfahren sammeln und werde diese zu Ihrem Vorteil einsetzen. Rufen Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch an!


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