JCP-Anleihen: J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG wohl ebenfalls zahlungsunfähig – was nun?

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Insolvenzeröffnung durch das Amtsgericht Krefeld (?)

Die J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG hat mit E-Mail vom 10.10.2019 mitgeteilt, dass das Amtsgericht Krefeld – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 02.10.2019 der Insolvenzverfahren auch über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG eröffnet haben soll. Diese Gesellschaft hat die Anleihen herausgegeben und ist für die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Anleihen verantwortlich. Die Gesellschaft will in Eigenverwaltung eine Sanierung der Geschäfte anstreben. Eine Sanierung wird sicherlich nicht ohne ganz erhebliche Abschläge für die Anleihegläubiger vonstattengehen. 

Die Eröffnung der Insolvenz (in Eigenregie) ist allerdings nicht bestätigt. Auf telefonische Rückfragen beim Amtsgericht Krefeld konnte das Gericht allerdings nicht bestätigen, dass ein Eröffnungsbeschluss vom 02.10.2019 für die Gesellschaft vorliegt. Auf der staatlichen Internetplattform www.insolvenzbekanntmachungen.de ist ein Eröffnungsbeschluss ebenfalls für keine Gesellschaft der JC Conrads Gruppe zu finden.

Fest steht, dass die JC Gruppe in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten steckt. Rückzahlungen von fälligen Anleihen und Zinszahlungen bleiben aus. Sie sollten nicht untätig bleiben. Schon im Stadium des Insolvenzantrages können und sollten Gläubiger aktiv werden. 

Einsetzung eines Gläubigerausschusses als Kontrollorgan der Anleger

Um Ihre Interessen in der Insolvenz bestmöglich wahren zu können und um (möglicherweise entscheidenden) Einfluss in der Insolvenz nehmen zu können, ist es dringend angeraten einen (vorläufigen) Gläubigerausschuss einzuberufen. Ein Gläubigerausschuss wird auf Antrag durch das Insolvenzgericht einberufen. Die Kanzlei verfügt über ausgewiesene Expertise in der Vertretung von geschädigten Anlegern in Insolvenzverfahren von Beteiligungsgesellschaften. Derzeit vertritt der Unterzeichner, als Vorsitzender eines Gläubigerausschusses, eine dreistellige Anzahl von Gläubigern mit einem Einlagenvolumen von 20 Mio. €. Es konnte erheblicher Einfluss auf eine positive Verteilung der Masse genommen werden. Nach dem Schuldverschreibungsgesetz kann ggf. auch ein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger gewählt werden.

Unterstützen Sie die Installierung eines Gläubigerausschusses 

Um mit einer starken Stimme sprechen zu können, insbesondere gegenüber der Geschäftsführung, die sicherlich nicht die Interessen der Anleihegläubiger im Fokus haben wird, sollten sich so viele Anleger wie möglich zusammenschließen. Im eigenen und im Interesse Ihrer Mitanleger sollten Sie sich bei der Kanzlei melden und das Vorhaben, der Installierung eines Gläubigerausschusses, unterstützen. 

Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Rolf Siburg, LL.M. gerne zur Verfügung. 



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