Jeder Beschuldigte oder Angeklagte sollte seinen Strafverteidiger nach den außerstrafrechtlichen Konsequenzen fragen

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Jedes Ermittlungsverfahren und erst recht jede strafrechtliche Verurteilung kann verschiedene außerstrafrechtliche Konsequenzen haben. In den letzten Jahren haben diese drohenden Konsequenzen immer mehr zugenommen. Im Einzelfall können diese Konsequenzen für betroffene Personene sogar erheblicher sein als eine mögliche Verurteilung.

Deshalb sollte jeder Beschuldigte oder auch Angeklagte diese denkbaren außerstrafrechtlichen Konsequenzen ansprechen. Hierbei sind an den beruflichen, familiären und Freizeitbereich (Hobbys) zu denken.

Die wichtigsten Bereiche sind diesbezüglich unter anderem das Beamten-, das Familien-, das Fahrerlaunbis- und das Waffenrecht. Der Strafverteidiger sollte alle denkbaren Rechtsgebiete kurz mit seinem Mandanten durchgehen, um eine eventuelle Relevanz zu prüfen. Die Mandanten sollten hierbei ihrem Verteidiger auch alle ihre Hobbys darlegen; der Verteidiger kann von sich aus nur schwierig erahnen, was der Mandant in der Freizeit alles so macht.


Nach Möglichkeit kann dann im Einzelfall der Strafverteidiger auch in anderen Rechtsgebieten tätig werden, wenn dies mit der Strafsache zusammenhängt.  Das ist sinnvoll, um keine Widersprüche in den verschiedenen Rechtsgebieten durch unterschiedliche Rechtsanwälte entstehen zu lassen. Wird der Strafverteidiger dann in anderen Rechtsgebieten tätig, entstehen natürlich neue Mandate, welche neben dem Strafrechtsmandat gebührenrechtlich abzurechnen sind.



Ulli H. Boldt

Fachanwalt für Strafrecht

Berlin-Dresden-Leipzig-Erfurt


Es sind alle Geschlechter gemeint; für die bessere Lesbarkeit verzichte ich auf ein Gendern im Text.

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