Jetzt Immobiliendarlehensverträge mit der LBS aus 2012 widerrufen und attraktiv umschulden!

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Rechtsprechung des BGH zu Widerrufsbelehrungen macht Widerruf tausender Verträge möglich

Schätzungen zufolge sind 80% der im Bundesgebiet im Umlauf befindlichen Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft und damit potentiell widerrufbar. Darlehensnehmern bietet sich die einmalige Chance, alte Verträge bei Ungültigkeit der Belehrung noch nach Jahren zu widerrufen – und bei Umschuldung zu aktuellen Konditionen tausende Euro an Zinsen zu sparen.

Diesen erfreulichen Umstand verdanken Verbraucher der Judikatur des Bundesgerichtshofs. Dieser geht mit den Widerrufsbelehrungen der Banken hart ins Gericht und hat entsprechende Formulare schon vielfach für ungültig erklärt. Hintergrund ist die mangelhafte Umsetzung der seit dem 1. November 2002 für Kreditinstitute bestehenden Verpflichtung, den Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehens umfassend und eindeutig über sein Widerrufsrecht zu informieren. Gerichtlich beanstandet wurden beispielsweise gravierende Verstöße gegen das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“, welches das Formular von zu juristischen, für den Laien unverständlichen Formulierungen und Darstellungen frei halten sollte – der Verständlichkeit halber.

Ende des „Widerrufsjokers“ möglicherweise schon Mitte 2016

Indes könnten die meisten heute widerrufbaren Verträge nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar sein. Eine vom Bundesrat bereits angeregte Gesetzesänderung führt bei ihrer Umsetzung zu dieser drastischen Verkürzung des bisher „ewig“ geltenden Widerrufsrechts. Darlehensnehmer müssen sich möglicherweise beeilen.

Auch Belehrungen der LBS fehlerhaft und möglicherweise widerrufbar

Formulare, die von der LBS im Februar 2012 ausgeben wurden, enthalten Fehler die im Einzelfall zur Ungültigkeit der jeweiligen Belehrung führen können. Abzuwarten bleibt indes eine umfassende Prüfung der Einzelfälle – vermehrt auftretende Fehler liefern jedoch erste Anhaltspunkte für einen möglicherweise erfolgreichen Widerruf.

Einseitige Darstellung zu Rückgewährpflichten in Formularen der LBS

Die LBS stellt in ihren Formularen die Pflicht des Kunden dar, im Fall des Widerrufs die erhaltene Darlehenssumme binnen 30 Tagen zurückzugewähren. Dass aber die Bank selbst ebenfalls der Pflicht unterliegt, nach einem Widerruf alle vom Kunden geleisteten Zahlungen innerhalb derselben Frist rückzuerstatten, wird nicht erläutert. So bleibt es bei einer unvollständigen Darstellung, die wohl kaum geeignet ist, den Kunden den gesetzlichen Vorgabe entsprechend umfassend zu informieren.

Mehrere Anschriften für Widerruf in Formularen der LBS

Weiterhin gibt die LBS dem Darlehensnehmer vier verschiedene Adressen für einen Widerruf vor. Dem Kunden kann dadurch das falsche Bild entstehen, er müsse seinen Widerruf stets an alle vier Adressen richten. Ein solches Ergebnis ist nicht hinnehmbar – eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben scheint sehr fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung ihrer Unterlagen durch Experten

An einem Widerruf interessierte Darlehensnehmer sollten eine Prüfung ihrer Unterlagen durch Experten veranlassen. Es bleibt zu bedenken, dass die Widerrufbarkeit von Verträgen mit der LBS keinesfalls pauschal bejaht werden kann. Der Erfolg eines jeden Widerrufs hängt nicht nur von vermehrt auftretenden Fehlern in den Belehrungstexten, sondern auch von einem professionellen Vorgehen gegenüber der Bank ab. Darlehensnehmer die eigenmächtig handeln, laufen Gefahr, sich ihrer Rechte zu beschneiden.

Bei Werdermann | von Rüden sind wir zuversichtlich, einen schnellen Weg aus Ihrem lästigen Alt-Vertrag finden zu können. Wir blicken auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts zurück. Als ersten Schritt bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
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4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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