Kameraüberwachung auf dem Privatgelände. Was ist erlaubt und was verboten?

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Ist die Installation von Überwachungskameras an Ihrem Einfamilienhaus erlaubt?

Generell ist es zulässig, sein privates Anwesen mittels Überwachungskamera zu schützen. Dies bezieht sich auf sowohl Hausbesitzer als auch Mieter. Allerdings sollte man sicherstellen, dass nur der eigene Besitz erfasst wird. Öffentliche Bereiche oder benachbarte Grundstücke dürfen nicht gefilmt werden. Bei gemeinschaftlichen Zugängen gilt das Gleiche. Weiterhin ist es erforderlich, durch ein Schild auf die Videoüberwachung hinzuweisen.

Innerhalb des Wohnbereichs ist es wichtig, dass alle Mitbewohner ihr Einverständnis geben. Mitarbeiter, wie Reinigungskräfte oder Betreuer, sollten ebenso über die Überwachung aufgeklärt werden. Nur unter bestimmten Umständen ist eine heimliche Überwachung zulässig, wobei das heimliche Naschen von Keksen oder Effizienzbedenken hier nicht ausreichen.

Wie bestimmt man den Erfassungsbereich einer Überwachungskamera?

Wenn Nachbarn vermuten, dass ihr Eigentum möglicherweise gefilmt wird oder Passanten im öffentlichen Bereich diese Befürchtung haben, können sie den Kameraeigentümer um eine Klärung bitten. Bei einer Verweigerung steht es den Betroffenen frei, die Datenschutzbehörde zu kontaktieren. Dem Behördenvertreter gegenüber muss der Kameraeigentümer den erfassten Bereich preisgeben.

Außerdem können Betroffene rechtliche Schritte einleiten und den Überwachungsbereich von einem Experten analysieren lassen.

Können Vermieter im Mehrfamilienhaus Überwachungstechnik installieren?

Vermieter dürfen Überwachungskameras in Gemeinschaftsbereichen nur dann anbringen, wenn alle Mieter zustimmen. Dafür muss ein berechtigter Grund vorliegen, wie beispielsweise die Installation im Treppenhaus oder Eingang. Kameraüberwachung kann das Recht auf Privatsphäre der Mieter beeinträchtigen. Selbst bei mutmaßlichen Beschädigungen am Gebäude oder dem Verdacht auf Regelverstöße rechtfertigt das nicht automatisch eine Überwachung. Ein klar erkennbares Hinweisschild zur Überwachung ist zwingend erforderlich.



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