Kann ich jetzt den Autokredit widerrufen ? – Urteil des EuGH vom 26.03.2020

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Viele Autobesitzer können sich die Raten aus ihrer Kfz-Finanzierung zurückholen, wenn die Verbraucherkredite ab Juni 2010 abgeschlossen wurden.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag ist nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März 2020 (Az.: C‑66/19) wegen Widerrufsklauseln in bestimmten Kreditverträgen mit europäischem Recht unvereinbar. Dies hat zur Folge, dass ein Widerruf des Darlehensvertrags unter Umständen nach Jahren noch heute möglich sein kann.

Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen Autokredit oder Leasingvertrag handelt. Bei bestimmten Fehlern in den Vertragsbedingungen sollten Kredit- oder Leasingnehmer die Kündigung erklären und können die eingezahlten Kreditraten im Wesentlichen zurückverlangen.

Welche Klauseln sind unzulässig ?

Klauseln, die auf eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verweisen, die ihrerseits auf eine weitere Vorschrift im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Bezug nehmen, sind nach dem Urteil des EuGH vom 26.03.2020 mit dem europäischen Recht unvereinbar:

„Wie sich aus Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 im Licht deren 31. Erwägungsgrundes ergibt, ist das Gebot, in Kreditverträgen auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger die in dieser Vorschrift benannten Punkte in klarer, prägnanter Form anzugeben, erforderlich, damit der Verbraucher seine Rechte und Pflichten zur Kenntnis nehmen kann (Urteil vom 9. November 2016, Home Credit Slovakia, C‑42/15, EU:C:2016:842, Rn. 31).“

Verweise auf andere Bestimmungen sind unzulässig

Um von dieser Information vollumfänglich profitieren zu können, muss der Verbraucher nach dem Urteil des EuGH im Vorhinein die Bedingungen, Fristen und Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts kennen (vgl. auch Urteil vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C‑430/17, EU:C:2019:47, Rn. 46). 

Verweist ein Verbrauchervertrag hinsichtlich der Informationen, die nach Art. 10 der Richtlinie 2008/48 anzugeben sind, auf bestimmte Vorschriften des nationalen Rechts, so kann der Verbraucher nach Ansicht der Richter des EuGH auf der Grundlage des Vertrags weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle nach dieser Bestimmung erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat.

Die Anwaltskanzlei Steffgen bietet eine kostenlose Vorprüfung und telefonische Erstberatung bei Übersendung des Vertrags an. Die Verkehrsrechtskanzlei ist seit Jahren in Pkw-Widerrufsfällen spezialisiert und führt bundesweit viele Verfahren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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