Kann man Scheidungskosten und Erbrechtskosten steuerlich absetzen? Gegen die Ungerechtigkeit des Staates!
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Die steuerliche Behandlung von Prozesskosten, insbesondere bei Scheidungen oder Erbschaftsstreitigkeiten, hat sich mit der Änderung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG im Jahr 2013 gravierend verändert und wird seither kritisch diskutiert. Vor der Gesetzesänderung war es möglich, solche Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Diese Regelung basierte auf dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, wonach jede Person nur insoweit belastet werden soll, wie sie wirtschaftlich dazu in der Lage ist.
Die Gerichte erkannten an, dass Prozesskosten bei Scheidungen oder Erbstreitigkeiten häufig existenzielle Bedeutung haben, da sie sich direkt auf das soziale und wirtschaftliche Leben der Betroffenen auswirken.
Wenn solche Streitigkeiten unvermeidbar waren und eine außergewöhnliche finanzielle Belastung darstellten, konnten die Kosten die Steuerlast mindern.
Mit der Einführung der neuen Regelung wurden die Hürden für die Absetzbarkeit jedoch drastisch erhöht. Prozesskosten können seitdem nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie die Existenzgrundlage unmittelbar bedrohen. Diese Neuregelung führte dazu, dass die meisten Streitigkeiten im familiären Kontext, wie Scheidungen oder Erbschaftsregelungen, faktisch von der Absetzbarkeit ausgeschlossen sind.
Die Begründung des Gesetzgebers, dass solche Kosten Teil der Eigenverantwortung des Einzelnen seien und die Allgemeinheit nicht damit belastet werden solle, greift in der Praxis zu kurz. Sie verkennt die Tatsache, dass viele dieser Streitigkeiten unvermeidbar sind und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen erheblich beeinträchtigen.
Besonders problematisch ist, dass die Gesetzesänderung gegen mehrere verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt. Das Leistungsfähigkeitsprinzip, das aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitet wird, verlangt, dass die Besteuerung die individuelle wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Hohe Prozesskosten, die beispielsweise durch die Klärung von Unterhalts- oder Sorgepflichten entstehen, mindern die finanzielle Leistungsfähigkeit erheblich. Die pauschale Ablehnung der Absetzbarkeit ignoriert diesen Umstand und führt zu einer Ungleichbehandlung der Betroffenen.
Darüber hinaus steht diese Regelung im Widerspruch zum besonderen Schutz von Ehe und Familie, der in Art. 6 Abs. 1 GG verankert ist. Scheidungen und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen haben oft existenzielle Bedeutung, insbesondere wenn es um die Sicherung von Unterhaltszahlungen oder das Wohl von Kindern geht. Die steuerliche Benachteiligung solcher Fälle widerspricht dem verfassungsrechtlichen Auftrag, Ehe und Familie besonders zu schützen und zu fördern.
Vor der Änderung von 2013 war die steuerliche Behandlung privater und beruflicher Prozesskosten wesentlich ausgewogener.
Es wurde anerkannt, dass auch Streitigkeiten im privaten Bereich wirtschaftliche und soziale Existenzfragen betreffen können. Kosten für die Klärung grundlegender Rechte, wie Unterhaltsansprüche oder Pflichtteile, wurden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, solange sie eine Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Mit der neuen Regelung wurde diese Gleichstellung aufgehoben.
Während beruflich bedingte Prozesskosten weiterhin als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar bleiben, wird privaten Angelegenheiten nahezu jede steuerliche Entlastung verwehrt. Diese Ungleichbehandlung der beruflichen und privaten Lebensführung ist nicht nur sozial ungerecht, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig.
Die derzeitige Regelung stellt eine klare Verschlechterung gegenüber der früheren Rechtslage dar und führt dazu, dass viele Steuerpflichtige, die ohnehin durch hohe Prozesskosten belastet sind, keine steuerliche Entlastung erhalten. Es bleibt unverständlich, warum der Gesetzgeber in Fällen, in denen die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen durch solche Kosten erheblich beeinträchtigt wird, nicht zumindest eine differenzierte Betrachtung zulässt.
Die pauschale Ablehnung der Absetzbarkeit wird weder den individuellen Belastungen noch den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht. Es ist dringend erforderlich, die Regelung verfassungsrechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine gerechtere und rechtlich tragfähige Lösung zu schaffen. Bis dahin bleibt sie ein Beispiel für eine steuerliche Benachteiligung privater Lebensführung, die sowohl juristisch als auch gesellschaftlich höchst fragwürdig ist.
Dies ist besonders problematisch, da sie wesentliche verfassungsrechtliche Grundsätze ignoriert:
- Das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit (Art. 3 GG) wird durch die pauschale Ablehnung privater Prozesskosten verletzt.
- Der besondere Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) wird durch die Nichtanerkennung existenzieller Kosten, die mit Scheidungen oder Unterhaltsfragen verbunden sind, vernachlässigt.
- Die Ungleichbehandlung privater und beruflicher Rechtsstreitigkeiten diskriminiert die private Lebensführung.
Es ist dringend erforderlich, die Regelung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen und eine differenziertere Lösung zu finden, die sowohl den finanziellen Belastungen von Familien als auch den verfassungsrechtlichen Prinzipien gerecht wird.
Aufruf an das Volk:
Gegen die Ungerechtigkeit des Staates!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir, das Volk, haben diese Politiker gewählt – in der Hoffnung, dass sie für uns eintreten, unsere Interessen schützen und Gerechtigkeit wahren. Doch was haben sie getan? Sie haben Gesetze beschlossen, die die Grundlage unserer Gesellschaft, unsere Familien, benachteiligen. Unter dem Deckmantel von "Steuergerechtigkeit" haben sie die steuerliche Absetzbarkeit privater Prozesskosten drastisch eingeschränkt. Dabei trifft diese Regelung ausgerechnet die Schwächsten: Familien, die in rechtlichen Auseinandersetzungen oft schon an den finanziellen und emotionalen Grenzen stehen.
Unternehmen profitieren, Familien verlieren
Während große Firmen ihre Anwaltskosten problemlos von der Steuer absetzen können, bleiben Familien auf ihren Kosten sitzen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, der in unserer Verfassung festgeschrieben ist. Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – und dennoch behandelt der Staat sie wie Bürger zweiter Klasse.
Ein klarer Bruch mit Gerechtigkeit und Menschenwürde
Die Entscheidung, Familien derart zu belasten, zeigt die wahren Prioritäten derjenigen, die wir in den Bundestag gewählt haben. Anstatt für uns zu kämpfen, haben sie Gesetze geschaffen, die dem Staat mehr Steuereinnahmen sichern – auf Kosten der Menschen, die ohnehin schon in schwierigen Lebenslagen sind. Dies ist nicht nur eine Verletzung der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine Missachtung der Menschenwürde und der Rechtsschutzgarantie.

Unsere Kanzlei steht an Ihrer Seite!
Doch wir sagen: Genug ist genug! Wir dürfen nicht zulassen, dass der Staat seine Bürger so behandelt. Wir als Kanzlei stellen uns an die Seite der Familien, die unter dieser Ungerechtigkeit leiden. Gemeinsam mit Ihnen kämpfen wir für Ihr Recht und gegen die willkürlichen und unsozialen Regelungen, die Ihre Rechte einschränken. Wenn Sie betroffen sind oder Unterstützung brauchen, lassen Sie uns gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen.
Das Volk muss sich wehren!
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf: Lasst uns nicht länger schweigen! Dies ist unser Land, und wir haben das Recht, von unserer Regierung Gerechtigkeit und Respekt zu erwarten. Lasst uns laut werden, lasst uns einstehen für die Grundsätze, die unsere Gesellschaft stark machen – Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität.
Gemeinsam für Gerechtigkeit und gegen Willkür!
Wir lassen nicht zu, dass unsere Rechte von fiskalischen Interessen überrollt werden. Lassen Sie uns ein Zeichen setzen, dass Familien nicht vergessen werden dürfen. Treten Sie mit uns in Kontakt – gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht und gegen die Ungerechtigkeit des Staates.
Wir stehen an Ihrer Seite. Jetzt und immer.
Ihre Kanzlei für Gerechtigkeit und Solidarität
iranbomy@yahoo.com
دفتر حقوقی شما برای عدالت و همبستگی
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