Kann sich ein Darlehensvertrag automatisch verlängern?
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Automatische Verlängerung eines Darlehensvertrags
Die Verlängerung eines Darlehensvertrags nennt man auch Prolongation und ist nichts anderes als eine Anschlussfinanzierung. Unter bestimmten Bedingungen kann sich ein Darlehen automatisch verlängern. Wie eine Verlängerung des Darlehens funktioniert, erklärt Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei in diesem Artikel.
Ablauf einer Prolongation
Läuft die Sollzinsbindung des Immobiliendarlehens ab, ist die Bank verpflichtet drei Monate vor Ablauf mitzuteilen, ob sie den Darlehensvertrag verlängern möchte und in welcher Höhe der neue Zinssatz ausfallen soll. In der Regel haben die Kunden die Möglichkeit, drei oder vier Zinsbindungen über 5, 10 oder 15 Jahre auszuwählen. Meistens haben die Kunden 14 Tage Zeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Bei der Annahme dieses Angebots beginnt folglich die Prolongation.
Die Banken sind bei der Darlehensfortführung jedoch nicht frei, wenn nach Ablauf der Zinsbindung das Darlehen noch nicht zurückgezahlt ist, erklärt Rechtsanwalt Fürstenow. In den meisten Fällen legen die Banken die neue Höhe des Zinssatzes nicht gemäß der Rechtsprechung fest.
Das Kreditinstitut nimmt den aktuell gültigen Referenzzins und fügt den ursprünglichen Äquivalenzabstand hin zu, welcher am Anfang für die Gesamtlaufzeit zwischen Bank und Kunde festgelegt wurde. Der Kunde kann aber bestimmten, ob er dem Anpassungszeitraum von 5 oder 10 Jahren oder den Vertrag variabel mit einem Zeitraum von bis zu drei Monaten weiterführen möchte.
Schweigen als Zustimmung?
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Streitfall entschieden, dass die Bank das Schweigen eines Kunden nicht als Zustimmung für das Prolongationsangebot verstehen darf, nur, weil der Kunde in einer bestimmten Frist nicht antwortet (Az.: 4 U 38/16). Eine Prolongation kann nur schriftlich erfolgen, da hierfür die Unterschrift des Kunden Voraussetzung ist.
Doch antwortet der Kunde nicht auf das Angebot und sorgt sich nicht um die Anschlussfinanzierung, setzt sich das alte Darlehen automatisch als variables Darlehen bei der alten Bank fort. Dies kann jedoch nachteilig für Kunden sein, da variable Darlehen erheblich höher verzinst werden, so RA Fürstenow.
Vor- und Nachteile einer Prolongation
Zwar ist die Prolongation für die Kunden bequem, da mit einem Brief ohne Wechselgebühren oder Unterlagen alles vonseiten der Bank erledigt wird. Allerdings birgt sie auch viele Risiken mit sich. Häufig sind die Zinsen schlechter als bei einer Umschuldung, also beim Wechsel zu einer neuen Bank. Ebenfalls muss die Vertragsverlängerung nicht ins Grundbuch neu eingetragen werden und wird auch ohne Notar abgeschlossen. Allerdings bedeutet die Prolongation kein neuer Vertrag, sodass alte Vertragsbedingungen bis auf die Zinsbedingungen weiterhin gelten. Daher lohnt es sich, in die AGBs des ursprünglichen Vertrags nochmal zu kontrollieren, rät RA Fürstenow. Denn es kann vorkommen, dass der erste Vertrag sich nun nachteilig auf ihre Anschlussfinanzierung auswirkt. Insbesondere sollten Sie die Tilgungsbedingungen bei der Verlängerung überprüfen. Die Tilgung wurden in den meisten Fällen vor einigen Jahren sehr niedrig angesetzt. Da heutzutage die Zinsen niedrig sind, können Kunden die alte Rate beibehalten und mit der viel mehr tilgen, sodass die Tilgungsrate zur Anschlussfinanzierung hochgesetzt wird.
Wirtschaftlich gesehen bietet sich die Prolongation für den Verbraucher nur an, wenn seit Vertragsabschluss weder die marktüblichen Zinsen noch die eigene finanzielle Lage (erheblich) geändert hat.
Hat Ihre Bank den Darlehensvertrag zu Ihren Ungunsten einseitig verlängert, dann können Sie sich von Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow beraten lassen.
Der Rechtstipp wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Dastan, erstellt.
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