Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ab

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Anwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay ab – Schreiben vom 20.01.2016

Ein Abmahnschreiben datiert auf den 20.01.2016 der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA liegt uns derzeit zur Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes für Fußballtickets des BVB auf der Internethandelsplattform viagogo gegen die folgenden Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen zu haben:

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Preisaufschlag von über 15 Prozent über dem Originalticketpreis

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 500,00 € verlangt.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Sie sollten sodann unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits gut.

Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls ignorieren. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Zunächst sollten Sie alle Fristen notieren und beachten
  2. Sie sollten keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  3. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterzeichnen
  4. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Sie sollten auf jeden Fall ruhig bleiben

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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