Kanzlei von appen jens legal mahnt i. A. d. VfB Stuttgart 1893 AG Verwendung Wort,- und Bildmarke ab

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Die Kanzlei von appen jens legal mahnt im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG, Mercedesstraße 109 70372 Stuttgart, das Verwenden der Wortmarke „VfB Stuttgart“ und das der Bildmarke „VfB“ ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Aufkleber mit der VfB Stuttgart Kennzeichnung auf eBay zum Verkauf anzubieten.

Sachverhalt und Vorwurf

Die Gegenseite trägt vor, dass der VfB Stuttgart 1893 e. V. Inhaber der Wortmarke „VfB Stuttgart“, ist, welche unter der Nummer 009602954 beim Deutschen Patent- und Markenamt („DPMA“) eingetragen ist. Zudem ist der VfB Stuttgart 1893 e. V. Inhaber der Bildmarke „VfB“, eingetragen beim DPMA unter den Nrn.: 1014740 und 003765278. Ferner ist nach Ansicht der Kanzlei von appen jens legal die Bezeichnung „VfB Stuttgart“ als Geschäftsbezeichnung und als Name gem. §12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschützt. Die Gegenseite behauptet auch, dass die VfB Stuttgart 1893 AG bevollmächtigt sei, die Markenrechte des VfB Stuttgarts 1893 e. V. im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen. Die Kanzlei von appen jens legal wirft dem Abgemahnten vor, auf einer Internetplattform ohne Autorisierung des VfB Stuttgarts dessen Unternehmenskennzeichen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Dieses Nutzen durch den Verkauf von Aufklebern stellt nach Ansicht der Gegenseite Verstöße gegen §§ 14, 15 MarkenG (Markengesetz) dar. Durch diese Verstöße sollen sich Ansprüche der VfB Stuttgart 1893 AG ergeben.

Forderungen

Die Gegenseite macht mehrere Forderungen gegen den Abgemahnten geltend. Es werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG gefordert.

  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Es wird vom Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Diese enthält die Verpflichtung, es ab sofort zu unterlassen, ohne Zustimmung der VfB Stuttgart 1893 AG im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung, zur Bewerbung, zur Herstellung und zum Verkauf, Aufkleber mit der Wortmarke VfB Stuttgart zu verwenden.

Ferner verpflichtet sich der Abgemahnte, bei Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe i. H. v. 5.100€ zu zahlen. Der Abgemahnte muss die Kanzlei von appen jens legal auch Auskunft über die Art, Dauer und den Umfang der gerügten Handlung erteilen.

  • Rechtsanwaltskosten

Der Abgemahnte soll die Rechtsanwaltskosten, die der VfB Stuttgart 1893 AG i. H. v. 1.531, 90 € entstanden sind, erstatten.


Was kann ich dagegen tun?

Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei von appen jens legal im Briefkasten haben, sollten sie unverzüglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Wichtig ist, dass ein Anwalt prüft, ob die Gegenseite überhaupt Ansprüche gegen Sie geltend machen kann, und wenn ja, ob diese überhaupt in dem geforderten Umfang geltend gemacht werden können.


Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten aufgrund von markenrechtlichen Abmahnungen. Unsere Anwälte sind erfahren auf den Gebieten des Marken,-, Wettbewerbs,- und Urheberrechts. Wir sehen uns gerne Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch an. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach per Mail oder Telefon.


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