Kanzlei Zierhut*IP – markenrechtliche Abmahnungen für Inka Mininno erhalten ? Wir helfen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Zierhut*IP aus München ist in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen bereits bekannt. In diesem Ratgeber besprechen wir eine Abmahnung im Auftrage der Frau Inka Mininno für die Verwendung der Bezeichnung „EMBRACE“. Die Wort-Bildmarke „EMBRACE“ ist unter der Registernummer 302014016272 beim DPMA für die Klassen 18 (Taschen) und Klassen 25 (Bekleidungsstücke, Schuhe) eingetragen.


Was wird vorgeworfen?


Die Adressanten der Abmahnungen sind insbesondere Online-Händler, denen vorgeworfen wird, die Bezeichnung „EMBRACE“ bezüglich Bekleidungsstücke oder Taschen markenrechtlich verwendet zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein.


Was wird verlangt?


Die Kanzlei Zierhut*IP fordert im Namen der Inka Mininno die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:


  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch


Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von 150.000,00 € zugrunde gelegt. Die Kosten der Rechtsverfolgung belaufen sich somit auf höchstens 2.538,10 € (netto).


Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Pauschalpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema