kapital-allianz.de – Vorsicht, Warnung der BaFin

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Auf der Webseite kapital-allianz.de wird damit geworben, dass man Privatpersonen und institutionelle Kunden seit über 30 Jahren mit einem disziplinierten, stilbeständigen Anlageansatz, der darauf ausgelegt sei, die Erträge zu maximieren und gleichzeitig übermäßige Risiken zu kontrollieren, berate.

Weiterhin wird dargestellt, dass AllianceBernstein 1967 gegründet worden sei und man ein unabhängiges Unternehmen mit engagierten Mitarbeitern, einschließlich eines erfahrenen Portfoliomanagementteams, sei und die Top-Portfolios immer noch von denselben Fachleuten verwaltet würden, die sie vor vielen Jahren aufgelegt haben.

Bei der Analyse der Homepage von kapital-allianz.de ist uns allerdings aufgefallen, dass der Inhalt bzw. die meisten Textpassagen identisch sind mit der Internetseite von diekapitalberater.de. Wir hatten erst kürzlich über die DieKapitalberater berichtet und vor entsprechenden Anlagen gewarnt.

Warnung der BaFin 

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird vor Anlagen bei Kapital Allianz gewarnt, da der Verdacht bestehe, dass die Betreiber ohne Genehmigung der Behörde Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offerieren würden. Auch würden Anleger telefonisch von Beratern von Kapital Allianz kontaktiert und die Eröffnung von Festgeldkonten angeboten.

Keine Genehmigung der BaFin für Festgeldanlage 

Laut BaFin bieten die Verantwortlichen von Kapital Allianz ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Wenn z. B. eine Festgeldanlage in Deutschland angeboten wird, kann dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen. Ein derartiges Bank- bzw. Einlagengeschäft darf aber nur mit einer Erlaubnis der BaFin betrieben werden, die laut BaFin nicht gegeben ist.

Optionen für Anleger von kapital-allianz.de

Soweit ohne Genehmigung der BaFin von kapital-allianz.de Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert werden, kann sich für einen Anleger unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen die Betreibergesellschaft als auch deren verantwortliche Personen nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG bzw. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) begründen lassen.

Sollten Sie Anlagen bei Kapital Allianz getätigt und Schwierigkeiten haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die Fragen von betroffenen Anlegern beantwortet und diese unterstützt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 22.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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