Kauf einer Immobilie: Das müssen Sie zum Ablauf des Beurkundungstermins beim Notar wissen

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Ist die Traumimmobilie gefunden und die Einigung mit dem Verkäufer über die wesentlichen Vertragspunkte erfolgt, wird der Notar für den Beurkundungstermin kontaktiert. Warum wir Immobilienkäufern raten darauf hinzuwirken, dass allein der Verkäufer den Notar mit der Erstellung des Vertragsentwurf beauftragt, lesen Sie in unserem Rechtstipp "Wer muss die Notarkosten beim Immobilienkauf bezahlen?". Bekomme ich vor dem Beurkundungstermin den Kaufvertragsentwurf zur Prüfung? Wen darf ich zum Notartermin mitbringen? Wie läuft die Beurkundung ab? Worauf muss ich beim Notartermin besonders achten? Diese Fragen beantworten wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.

Bekomme ich vor dem Beurkundungstermin den Kaufvertragsentwurf zur Prüfung?

Ja! Der Notar muss den Vertragsbeteiligten rechtzeitig vor dem Beurkundungstermin den Kaufvertrag für die Immobilie im Entwurf zur Verfügung stellen. In der Regel erfolgt dies per E-Mail und mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin. Wichtig ist darauf zu achten, dass Ihnen auch sämtliche Anlagen, die Vertragsbestandteil werden soll, vor der Beurkundung übersandt werden, damit Sie auch diese inhaltlich prüfen können. Wenn Ihnen alle Vertragsunterlagen im Entwurf vorliegen, sollten Sie diese gründlich durchgehen, alle Fragen dazu notieren und Lücken oder Widersprüche im Vertragstext markieren. Wie Sie Vertragsfallen beim Immobilienkauf erkennen und dagegen angehen, lesen Sie hier. Gerne prüfen wir Ihren Vertragsentwurf binnen einer Woche auf mögliche Fehler, Haftungs- und Kostenfallen, helfen Ihnen bei den Verhandlungen mit dem Verkäufer und bereiten Sie optimal auf den Notartermin vor. Eine Immobilienkaufvertragsprüfung kostet bei uns pauschal 299,00 € inklusive Mehrwertsteuer und kann hier beauftragt werden. Dies gilt auch für Bauträgerverträge.

Wen darf ich zum Notartermin mitbringen?

Bei der Beurkundung müssen natürlich die Kaufvertragsparteien anwesend sein. Häufig taucht die Frage auf, ob man beratende Begleitpersonen zum Notartermin mitbringen darf, zum Beispiel den Ehepartner oder Lebenspartner, seine Eltern oder Kinder, oder aber auch gute Freunde. In manchen Fällen nimmt auch der Makler am Notartermin teil. Generell gilt, dass alle Personen, die nicht unmittelbar am Vertrag beteiligt sind, auch nicht ohne Weiteres dem Notartermin beiwohnen dürfen. In der Praxis wird der Notar aber die Vertragsbeteiligten um eine Genehmigung bitten, wenn unbeteiligte Dritte anwesend sind. Kündigen Sie dies aber unbedingt vor dem Beurkundungstermin beim Notariat an, wenn Sie eine oder mehrere Personen zum Notartermin mitbringen wollen, die selbst gar nicht Vertragspartei sind.

Muss ich beim Notartermin persönlich anwesend sein oder kann ich einen Vertreter schicken?

Grundsätzlich ist dies möglich, sich bei der Beurkundung von einer Vertrauensperson vertreten zu lassen. Empfehlenswert ist dies allerdings nicht. Als Käufer sollten Sie den Notartermin möglichst selbst wahrnehmen, vor allem um selbst Fragen an den Notar stellen zu können. Wir raten Ihnen als Käufer auch darauf zu bestehen, dass der Verkäufer selbst anwesend ist bei der Beurkundung. Wenn er einen Vertreter entsendet, dann sollte dieser aber zumindest zu Entscheidungen und Zusagen während des Notartermins bevollmächtigt sein. Die Vollmacht des Vertreters muss in diesem Fall notariell beurkundet sein.

Wie läuft die Beurkundung ab?

Der Ablauf des Beurkundungstermins gestaltet sich in der Regel wie folgt:

  1. Der Notar stellt zunächst die Identität der erschienenen Personen fest. Deshalb sollten Sie immer Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Beurkundung mitbringen.
  2. Danach liest der Notar den gesamten Kaufvertragstext Wort für Wort vor. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Viele Notar lesen in einem Tempo, dass man als Laie kaum mitkommt. Wir empfehlen Ihnen immer ein Exemplar des Vertragsentwurfs ausgedruckt oder auf einem Laptop, Tablet oder Smartphone zum Mitlesen mitzubringen.
  3. Regelungen und Klauseln, die besonders wichtig sind, erläutert der Notar während des Termins noch einmal. Er belehrt dabei auch über die Rechtsfolgen und mögliche Risiken. Sie können den Notar während des Lesens des Vertrags jederzeit unterbrechen und Fragen stellen. Lassen Sie sich nicht verunsichern, auch wenn der Notar Ihnen sagen sollte, dass für Fragen oder weitere Verhandlungen im Termin keine Zeit sei. Notfalls muss ein zweiter Notartermin angesetzt werden. Sie sollten sich niemals unter Druck setzen lassen.
  4. Wenn der Notar den Kaufvertrag vollständig vorgelesen hat und keine Fragen mehr offen sind, unterzeichnen alle Vertragsbeteiligten die Urkunde.

Worauf muss ich beim Notartermin besonders achten?

Nicht alle Notare nehmen sich während der Beurkundung ausreichend Zeit, um auf Fragen und Unsicherheiten des Käufers einzugehen. Dabei ist es aber Ihr gutes Recht, den Notar um Erläuterung unklarer Klauseln oder Formulierungen und der rechtlichen Tragweite einzelner Regelungen zu bitten. Sie sollten sich nicht einschüchtern lassen, auch wenn der Notar eine Amtsperson ist. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass wirklich alle Absprachen, die Sie mit dem Verkäufer getroffen haben, auch im Kaufvertrag enthalten sind. Nur das, was beurkundet wird, wird auch Vertragsgegenstand. Es kommt hinzu, dass der gesamte Kaufvertrag nichtig sein kann, wenn er unvollständig beurkundet wurde. Deshalb bereiten Sie sich auf den Notartermin gut vor und unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn alle Fragen vom Notar hinreichend beantwortet wurden, Sie alle Regelungen auch wirklich verstanden haben und schließlich auch damit einverstanden sind.


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