Kein automatisches Sorgerecht bei unverheirateten Vätern

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Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen nach § 1626 a BGB die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung), wenn die Eltern einander heiraten oder soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Verheirateten Vätern steht das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) automatisch zu. Anders ist das bei unverheirateten Vätern: Hier erhält die Mutter in der Regel das alleinige Sorgerecht, es sei denn, der Vater beantragt das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind oder die Eltern geben gemeinsam eine sogenannte Sorgeerklärung ab.

Aber wieso ist eine Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts sinnvoll?

Wofür wird es im Alltag benötigt?

Und was muss ich bei der Beantragung beachten?

Wozu benötige ich das gemeinsame Sorgerecht?

Es gibt unterschiedlichste Entscheidungen, die Eltern für ihr Kind treffen müssen. Jedoch haben nur bei einem gemeinsamen Sorgerecht auch beide Elternteile ein Mitspracherecht. Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ist immer auch die Zustimmung des Vaters notwendig. Solche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung treten in den verschiedensten Bereichen im Leben des Kindes auf. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Schulwechsel, um einen Wechsel des Wohnortes oder die Eröffnung eines Sparkontos handeln. Besondere Relevanz erhält das gemeinsame Sorgerecht auch bei medizinischen Fragen. Hat das Kind zum Beispiel einen Unfall, so wird der Vater, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht innehat, nicht von den Ärzten über den Zustand des Kindes informiert.

Wie beantrage ich das gemeinsame Sorgerecht?

Für einen unverheirateten Vater bestehen verschiedene Möglichkeiten, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten:

  • Die unverheirateten Eltern geben vor dem Jugendamt oder vor einem Notar eine sogenannte Sorgeerklärung ab, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen,
  • nach der Geburt ist eine Heirat der unverheirateten Eltern geplant oder
  • der unverheiratete Vater beantragt die elterliche Mitsorge und bekommt diese vom Familiengericht übertragen.

Wollen die unverheirateten Eltern eine Sorgeerklärung abgeben, wird ein entsprechendes Formular benötigt, das bei den meisten Jugendämtern erhältlich ist. Während die Abgabe der Sorgeerklärung beim Jugendamt kostenlos ist, fallen bei der Inanspruchnahme eines Notars Gebühren an. Weiterhin ist zu beachten, dass eine Sorgeerklärung auch bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden kann. In vielen Fällen kommt es jedoch nicht zu einer einvernehmlichen Abgabe einer Sorgeerklärung, beispielsweise wenn sich die Eltern getrennt haben und die Mutter sich gegen ein gemeinsames Sorgerecht verschließt. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 19.05.2013 das Sorgerecht für unverheiratete Väter durch die Einführung des § 1626 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB gestärkt. Denn dieser sieht die Möglichkeit vor, dass auf Antrag ein Elternteil die elterliche Mitsorge vom Familiengericht übertragen bekommen kann. Die zuvor für die Mutter bestehende Möglichkeit, die Zustimmung zu einer gemeinsamen Sorgeerklärung mit dem Vater willkürlich zu verweigern, wurde damit ausgeschlossen. Grund hierfür war, dass der Vater ansonsten keine Möglichkeit hatte, das Sorgerecht zu beantragen, sodass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenwürde (EGMR) eine Diskriminierung des Vaters vorlag (EGMR, Urteil vom 03.12.2009, Beschwerde-Nr. 22028/04).

In Konsequenz bedeutet dies, dass Väter aktiv werden müssen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhalten wollen. Eine automatische Übertragung des Sorgerechts sieht das Gesetz nicht vor. Sinnvoll ist es im Übrigen, das gemeinsame Sorgerecht schnellstmöglich und am besten noch vor der Geburt des Kindes zu beantragen. Denn so kann eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung im Falle einer Trennung vermieden werden. Weiterhin erlangt das Kind – je älter es wird – mehr und mehr Rechte, selbst (mit)zuentscheiden. Für einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Familiengericht empfiehlt es sich, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen. Denn im ungünstigsten Fall kommt es zu einem Rechtsstreit vor Gericht.

Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Familiengericht

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist zunächst das Feststehen der Vaterschaft des unverheirateten Elternteils, §§ 1591 BGB ff. Dazu ist eine Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater erforderlich. Stimmt die Mutter der Vaterschaftsanerkennung jedoch nicht zu, so verbleibt auch hier nur die gerichtliche Feststellung. Kommt es zum Prozess, muss der Vater unter Umständen die Gründe darlegen, die für ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Dabei können möglicherweise folgende Argumente angeführt werden:

  • Es dient dem Wohl des Kindes, wenn beide Elternteile gemeinsam die Entscheidungen treffen. Zu zweit können bessere Lösungen gefunden werden und das Kind wird doppelt umsorgt.
  • Das gemeinsame Sorgerecht ist Ausdruck der Tatsache, dass zwei Erwachsene gleichermaßen für das Wohl des Kindes verantwortlich und zu seiner Vertretung berechtigt sind. Es dient dem Ausdruck der Gleichberechtigung beider Elternteile.
  • Das gemeinsame Sorgerecht stellt eine Möglichkeit dar, sich besser in das Leben des Kindes zu integrieren.
  • Vorteil des Auskunftsrechts: Beide Eltern können unabhängig voneinander benötigte Auskünfte und Informationen von Kindergarten, Schule, Sportverein oder Kinderarzt anfordern. Das löst die Notwendigkeit von Dreiecks-Konversationen und reduziert damit oft auch das Konfliktpotenzial zwischen den Eltern.
  • Stößt der Mutter etwas zu, vermeidet das Sorgerecht eine Verzögerung. Das Kind muss zur Not fremduntergebracht werden (z. B. in einem Kinderheim), bis geprüft wurde, ob das Kind zum Vater kann und das Gericht dem Vater per Eilantrag das Sorgerecht übertragen hat. Besteht bereits das gemeinsame Sorgerecht, kann das Kind sofort zum anderen Elternteil bis das weitere Vorgehen auch offiziell geklärt ist.
  • Erleichterung der Organisation durch das Recht, Vollmachten (z. B. an die Großeltern) zu unterzeichnen.

Gemeinsames Sorgerecht nach einer Scheidung

Das gemeinsame Sorgerecht kann nicht nur von unverheirateten Vätern beantragt werden. Auch im Falle einer Scheidung steht dem Vater ein gemeinsames Sorgerecht zu.


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