Kein Opfer bleibt allein: Erfahren Sie mehr über die wertvolle Hilfe im Strafverfahren für Betroffene

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Die Berücksichtigung der Interessen der Verletzten und die Sicherung ihrer Rechtsposition sind wesentliche Aspekte, die in der Strafprozessordnung eine wichtige Rolle spielen.

Es ist nicht mehr zeitgemäß, Opfer lediglich als Beweismittel zu betrachten. Opfer haben verschiedene Möglichkeiten, Schutz und Unterstützung in Anspruch zu nehmen oder aktiv für ihre Rechte einzutreten. So haben sie beispielsweise ein Recht auf Information und darauf, dass alle sie betreffenden Verhandlungen und Vernehmungen unter Wahrung ihrer schutzwürdigen Stellung durchgeführt werden.

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Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU legt auf europäischer Ebene Mindeststandards für Opfer von Straftaten fest. Deutschland hat diese Richtlinie in der Strafprozessordnung umgesetzt und geht sogar darüber hinaus. So sieht die Strafprozessordnung beispielsweise die Möglichkeit der Nebenklage und zahlreiche Schutzmaßnahmen vor, um die Belastungen für Verletzte im Strafverfahren zu verringern. Unter anderem kann in bestimmten Fällen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden oder es können besondere Vorkehrungen zum Schutz von Zeugen getroffen werden. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Sexualdelikten oder schweren Gewalttaten geworden sind, besteht die Möglichkeit, ihnen bereits im Ermittlungsverfahren durch eine richterliche Videovernehmung eine erneute Vernehmung in der Hauptverhandlung zu ersparen. Darüber hinaus haben besonders schutzbedürftige Opfer Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Wichtig ist, dass diese gesetzlichen Regelungen auch in der Praxis umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Justiz steht daher in ständigem Austausch mit den Bundesländern, um gemeinsam zu beraten, wie den oft seelisch und körperlich verletzten Menschen einfühlsam und nicht allein gelassen begegnet werden kann.

Darüber hinaus stehen den Betroffenen zahlreiche Hilfseinrichtungen zur Verfügung, damit sie professionelle Hilfe erhalten.

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Die allgemeine Opferhilfe wird im Rahmen des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland von den Ländern in eigener Zuständigkeit wahrgenommen. Die Länder setzen sich mit verschiedenen Maßnahmen dafür ein, die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern und ihnen angemessene Hilfe zukommen zu lassen. Dazu gehören beispielsweise spezielle

Schulungen für Polizeibeamte und die Bestellung von Opferschutzbeauftragten bei den Polizeidienststellen, die Einrichtung von Zeugenbetreuungsstellen und Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen und Mädchen sowie die Bereitstellung von Informationsmaterial für Kriminalitätsopfer und finanzielle Hilfen. In einigen Ländern wurden auch spezielle Landesstiftungen und Opferbüros eingerichtet.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl nichtstaatlicher Opferhilfeeinrichtungen, die sich beruflich oder ehrenamtlich der Betreuung und Beratung von Menschen widmen, die Opfer einer Straftat geworden sind.

Von Anfang an begleitet: Holen Sie sich den Überblick über das deutschlandweite Hilfeangebot nach einer Gewalttat!

Als bundesweit tätige Organisationen sind hier insbesondere der "WEISSE RING e.V." und der "Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V." (ADO) zu nennen. Der WEISSE RING bietet neben einem bundesweiten System von Anlaufstellen für Kriminalitätsopfer u.a. Beratungsschecks für eine kostenlose Erstberatung bei einem frei wählbaren Rechtsanwalt sowie ein kostenloses „Opfertelefon“ an. Unter der europaweit einheitlichen Nummer 116 006 erhalten Betroffene jederzeit Hilfe - sieben Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr. Der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland ist ein Dachverband verschiedener professioneller Anlaufstellen für Kriminalitätsopfer. Neben diesen überregionalen Initiativen gibt es zahlreiche Hilfseinrichtungen auf regionaler und lokaler Ebene, die ebenfalls mit großem Engagement arbeiten und sich zum Teil auf die Beratung und Betreuung von Opfern bestimmter Kriminalitätsformen wie Sexualdelikte oder fremdenfeindliche Übergriffe spezialisiert haben.

Einen bundesweiten Überblick über die Hilfsangebote bietet die Online-Datenbank für Opfer von Straftaten ODABS im Rahmen des Projekts "Atlas der Opferhilfen in Deutschland" der Kriminologischen Zentralstelle.

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Foto(s): RAin Dr. Anja Riemann-Uwer, LL. M.


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