Kein Testament ist auch keine Lösung!

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In der heutigen Zeit wird in Deutschland zunehmend Vermögen vererbt: Geld, das Eigenheim, ein Gartengrundstück mit Laube oder das eigene Unternehmen. Doch wer soll das Hab und Gut einmal bekommen? Der Ehegatte, die Kinder, die Enkel, der Partner oder Freunde? Soll alles an eine Person übergehen oder soll es doch lieber aufgeteilt werden? Wie lässt es sich vermeiden, dass sich die Erben in der Folge streiten?


Die Praxis zeigt sehr oft, dass ein Großteil meiner Mandanten noch kein Testament aufgesetzt haben, sie jedoch eine umfassende Regelung treffen wollen. Oftmals bestehen konkrete Vorstellungen, wer was nach dem eigenen Tod bekommen soll und dies wisse auch jeder. Aber allein eine mündliche Absprache ist nicht ausreichend, um eine wirksame Verfügung für den Todesfall vorzunehmen.


Sofern dann doch ein Testament selbst und ohne Unterstützung durch einen Rechtsanwalt verfasst wurde, ist solch ein Testament in der Regel auslegungsbedürftig. Hierauf verweist das Nachlassgericht nach der Testamentseröffnung. Im Erbscheinsverfahren bei dem Nachlassgericht versucht das zuständige Gericht dann den tatsächlichen Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zu ermitteln. Entscheidend allein ist nicht der Wortlaut. Üblicherweise bestehen erhebliche Streitigkeiten zwischen den möglichen Erben, was der Verstorbene mit dem Testament regeln wollte.


Völlig unberücksichtigt lassen die juristischen Laien bei der Testamentsverfassung die Problematik der Erbschaftssteuer. Bei einer Testamentserstellung ist auch immer die „erbenähnliche Stellung“ des Finanzamtes zu berücksichtigen. Die Regelungen im Testament sollten die Bedachten auch vor der Erbschaftssteuer bewahren.


Eine frühzeitige Planung und das Verfassen eines Testaments schafft Klarheit und beugt ggf. manchem (Familien-)Streit vor. Um Irrtümern über die gesetzliche Erbfolge vorzubeugen, den Wunsch, Ihre Nächsten gut versorgt zu wissen, den letzten Willen selbst zu gestalten, das eigene Unternehmen auch nach dem Tod abzusichern oder eine Erbenbelastung wegen einer Erbschaftssteuer zu vermeiden, stehe ich Ihnen mit umfassendem Fachwissen zur Verfügung.


Gern bin ich Ihnen bei der Erstellung Ihres individuellen Testaments oder mit der Überprüfung eines bereits bestehenden Testaments behilflich.


Cornelia Spiegel

Fachanwältin für Erbrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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