Die Immobilie bei Trennung und Scheidung

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Die eigenen vier Wände sind für (Ehe-) Paare der Lebensmittelpunkt. Es ist das Zuhause, ggf. auch der gemeinsamen Kinder, ein wesentlicher Vermögenswert und meist auch der Bestandteil der Altersvorsorge. Bei der Trennung der (Ehe-) Paare stellt sich oft die Frage, wem die Immobilie eigentlich gehört. Meist gehen die Ehegatten / Partner davon aus, dass beiden die Immobilie gehört, das ist aber nicht immer der Fall. Ein Blick ins Grundbuch zeigt dann, wer tatsächlich der Eigentümer ist.


Sind beide Ehegatten / Partner die Eigentümer der Immobilie, bedarf es einer Klärung wer zukünftig Eigentümer bleibt oder wird. Hier bestehen unter anderem die Möglichkeiten, den Miteigentumsanteil des einen Ehegatten / Partner auf den Anderen zu übertragen, das Objekt auf einen Dritten zu übertragen oder zu vermieten usw.


Nicht nur die Eigentumsverhältnisse, sondern auch die tatsächliche weitere Nutzung der Immobilie muss geregelt werden. Im Zuge der Trennung zieht meist einer der Ehegatten / Partner aus und gibt damit zumindest vorläufig sein Besitzrecht auf. Geht keiner von beiden freiwillig, so bedarf es notfalls einer gerichtlichen Entscheidung. Einen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie hat die tatsächliche Nutzung jedoch nicht. Finanzielle Konsequenzen aber schon: der verbleibende Ehegatte / Partner hat dem weichenden Ehegatten / Partner während der Trennungszeit eine sog. Nutzungsentschädigung zu zahlen


Oft wird eine Immobilie mittels eines Darlehens finanziert. Meist sind dann beide Ehegatten / Partner Vertragspartner des Darlehensvertrages. Zum Zeitpunkt vieler Trennungen ist das Darlehn noch nicht zurückgezahlt. Es bedarf daher auch einer Regelung, wer die weiteren Raten an die Bank zahlt. Wenn ein Ehegatte / Partner die Immobilie zum alleinigen Eigentum erwirbt, so wird er in der Regel derjenige sein, der die Raten an die Bank zahlt. Dann muss mit der Bank vereinbart werden, dass der andere Ehegatte / Partner aus dem Vertrag entlassen wird. Hierfür muss jedoch die darlehensgebende Bank zustimmen.


Die Klärung von immobilienrechtlichen Angelegenheiten bei der Trennung / Scheidung sind sehr umfangreich. Gern bin ich Ihnen hierbei behilflich.


Cornelia Spiegel

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht

zertifizierter Verfahrensbeistand



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