Kein Weihnachtsgeld im November erhalten?

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Rechtsfrage: Wer hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Unsere Antwort:

Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland erhalten Weihnachtsgeld.

Da es grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Zahlung von Weihnachtsgeld gibt, erhalten Arbeitnehmer nur dann ein Weihnachtsgeld, wenn dies im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist oder eine so genannte „betriebliche Übung“ des Arbeitgebers vorliegt.

Eine Verpflichtung des Arbeitgebers aufgrund einer betrieblichen Übung an alle Arbeitnehmer Weihnachtsgeld zu zahlen, ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber 3 Jahre in Folge seinen Angestellten Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne die Freiwilligkeit der Leistung ausdrücklich, schriftlich und eindeutig zu äußern. Sofern der Arbeitgeber beispielsweise in einem gesonderten Anschreiben an seine Arbeitnehmer oder aber am schwarzen Brett mitteilt, dass die Leistung freiwillig geschieht, ist eine betriebliche Übung nicht gegeben.

Dementsprechend gibt es erhebliche Unterschiede ob ein Weihnachtsgeld ausgezahlt werden muss und in welcher Höhe.

Das Weihnachtsgeld wird in den meisten Fällen mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Der Arbeitgeber bezweckt mit dieser Zahlung eine zusätzliche Motivation oder eine Zusatz Belohnung der erbrachten Arbeitsleistung in dem jeweiligen Jahr.

Das Weihnachtsgeld kann als Pauschalbetrag ausgezahlt werden oder die Höhe ist prozentual abhängig vom Monatslohn.

Sofern es ein Weihnachtsgeld gibt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Angestellten in seinem Unternehmen bei der Zahlung von Weihnachtsgeld gleich zu berücksichtigen. Nur bei sachgemäßen Gründen hat er die Möglichkeit, bestimmte Arbeitnehmer anders zu behandeln, also einen abweichenden Betrag zu bezahlen.

Die Rechtsprechung hat hierfür insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Kinder oder lange Fehlzeiten anerkannt. Auch möglich ist der gänzliche Ausschluss von bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern, wie z. B. Mitarbeiter im Erziehungsurlaub. Einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt es jedoch dar, wenn aufgrund des Geschlechts, der Art des Beschäftigungsverhältnisses oder einfach Willkür der Zahlbetrag gemindert wird.

Rechtsfrage: Kann das gezahlte Weihnachtsgeld zurückgefordert werden?

Unsere Antwort:

Der Arbeitgeber kann eine Rückzahlung des gezahlten Weihnachtsgeldes nur fordern, wenn er eine „Rückzahlungsklausel“ oder eine sogenannte „Stichtagsklausel“ im Arbeitsvertrag vereinbart hat.

Ausnahmen von einer Rückzahlungsklausel gibt es bei einem Weihnachtsgeld von unter 100 €, da hier eine gute Chance besteht, dass diese Rückzahlungsklausel unwirksam ist.

Bei einer Stichtagsklausel ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld nur besteht, wenn das Beschäftigungsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch besteht und ungekündigt ist, z. B. zum Stichtag 31.12. eines Kalenderjahres.

Ausnahmen davon sind auch hier gegeben, wenn die Stichtagsklausel den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.

Prüfen Sie Ihren Vertrag, damit auch Sie Weihnachtsgeld erhalten.


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