Keine Auszahlung durch Uniglobal Invest (uniglobal-invest.com/de) BaFin warnt! Verdacht auf Trading-Betrug

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte am 30.09.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform uniglobal-invest.com bzw. uniglobal-invest.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Uniglobal Invest wirbt auf seiner angeblichen Trading-Plattform mit den folgenden Worten: „Bei Uniglobal Invest bieten wir die besten Handelsbedingungen für unsere Trader. Niedrige Margen, niedrige Spreads und ausgewählte FX- und Krypto-Paare wurden für ein großartiges Handelserlebnis zusammengestellt. Wir sind ein Maklerunternehmen, das aus qualifizierten, erfahrenen Finanzfachleuten besteht, die Ihre Bedürfnisse kennen. Wir haben dieses Wissen genutzt, um es unseren Händlern so einfach wie möglich zu machen, eine angenehme Reise in die Finanzmärkte zu unternehmen.

Angeblich hätten Transparenz und Sicherheit höchste Priorität bei Uniglobal Invest: „Bei Uniglobal Invest gibt es keine versteckten Kosten, und die Gelder und Informationen unserer Trader haben höchste Priorität. Wir möchten, dass unsere Kunden bei der Nutzung unserer Dienstleistungen die besten Erfahrungen machen, und deshalb haben wir die besten Tools für sie zusammengestellt, um dies zu erreichen.“

UniGlobal Investhatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis der BaFin

Die Inhalte auf der Website uniglobal-invest.com bzw. uniglobal-invest.de rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie UniGlobal Invest handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam.

Schlechte Erfahrungen mit UniGlobal Invest  – Broker zahlt nicht aus 

Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte renommierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von UniGlobal Invest. Die geschädigten Anleger von UniGlobal Invest haben durchweg negative Erfahrungen mit der angeblichen Trading-Plattform gemacht. Immer wenn sie eine Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne wünschten, wurde diese mit den unterschiedlichsten Begründungen abgelehnt. Im Gegenteil wurden weitere Gebühren, Steuern etc. von unseren Mandanten gefordert, um die gewünschte Auszahlung zu erhalten. Dennoch erhielten unsere Mandanten kein Geld zurück.

Inhaberin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Anlegerschutz-Kanzlei plan C warnt: „Zahlen Sie auf keinen Fall weiter an UniGlobal Invest. Eine geforderte Steuer ist immer ein klares Indiz für einen Anlagebetrug. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Für eine Steuer in Deutschland wäre immer das Finanzamt, nicht der Broker zuständig. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie Ihr Geld von UniGlobal Invest freiwillig nicht zurückerhalten werden. Geschädigte Anleger sollten sich an einen Anwalt für Anlagebetrug wenden, um ihren Schaden zu minimieren. “

(Lesen Sie auch hierzu: https://kanzlei-plan-c.de/news/online-broker-zahlt-nicht-aus-verlangt-steuern/).

Fehlendes Impressum ist ein Indiz für betrügerischen Broker

Ein weiteres Indiz für einen betrügerischen Broker bzw. Scam ist ein fehlendes Impressum. Der Anbieter tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung UniGlobal Invest bzw. Uniglobal Invest auf. Auf der Trading-Plattform befinden sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf die Geschäftsadresse. Auch die englischsprachigen Nutzungsbedingungen und AGB der Trading-Plattform lassen keinen Rückschluss auf die Verantwortlichen zu.

Prüfen Sie daher vor einer Trading-Anlageentscheidung, ob die Trading-Plattform ein Impressum hat. Fehlt ein solches oder ist es nicht vollständig, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen betrügerischen Broker. Zu einem vollständigen Impressum gehören neben der Adresse ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit. Bedenken Sie aber, dass auch diese Angaben gefälscht sein können!

Erkundigen Sie sich am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).

Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie Opfer von UniGlobal Invest bzw. Uniglobal Invest oder eines anderen betrügerischen Brokers (https://kanzlei-plan-c.de/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C

www.kanzlei-plan-c.de









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