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Keine Beförderung bei Pass ohne Lichtbild

  • 1 Minuten Lesezeit
Gabriele Weintz anwalt.de-Redaktion

[image]Eine Familie wollte im Januar 2008 zum Urlaub nach Thailand fliegen. Der minderjährige Sohn der Familie wurde jedoch durch die Fluglinie nicht zum Check-in zugelassen, da für ihn lediglich ein sog. Passersatz ohne Lichtbild vorgelegt werden konnte und ein solcher Pass ohne Foto für die Einreise nach Thailand nicht ausreicht. Hiergegen klagte die Familie auf Schadensersatz für verloren gegangene Urlaubstage, für zusätzliche Bahnfahrten, um einen Pass mit Foto zu erhalten und nach der EU-Fluggastverordnung.

Das Amtsgericht München wies die Klage der Familie jedoch ab. Die Beförderung des Sohnes wurde durch die Fluglinie zu recht abgelehnt, da die Reiseunterlagen unzureichend waren. Für die Einreise nach Thailand ist, nach Auskunft das Auswärtigen Amtes, für Kinder und Jugendliche seit November 2007 ein Reisepass mit Foto zwingend notwendig. Die von der Familie vorgelegten Einreisebestimmungen datierten vom März 2007 und waren zum Zeitpunkt der Reise überholt. Daher durfte die beklagte Fluglinie die Beförderung verweigern und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

(Amtsgericht München, Urteil v. 14.01.2010, Az.: 283 C 25289/08)

(WEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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