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Keine Entziehung der Fahrerlaubnis und keine MPU wegen regelmäßigem Cannabiskonsum / Neuerteilung ohne MPU

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Die neuen Regelungen im Jahr 2024 zum Cannabis haben zu entscheidenden Änderungen geführt.

Dies gilt auch für die Fahrerlaubnis, also den Führerschein.

Anders als früher darf bei einem regelmäßigen Cannabiskonsum nicht mehr allein deswegen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Es darf nicht einmal allein wegen eines regelmäßigen Konsums eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund, wenn auch zu Unrecht „Idiotentest“ genannt, verlangt werden.

Es kann einem Betroffenen auch nicht mehr entgegengehalten werden, wenn er selbst einen regelmäßigen Konsum eingeräumt hat.

Die Frage der Regelmäßigkeit spielt nach den neuen Regelungen und insbesondere auch der Fahrerlaubnisverordnung keine Rolle mehr. Es kommt darauf an, ob ein Trennen zwischen dem Konsum und dem Fahren vorlag.

Dabei sind zudem zu Gunsten der Betroffenen auch noch die neuen Entwicklungen im Hinblick auf die höheren Grenzwerte zu beachten.


Auch für die Neuerteilung entfällt grundsätzlich eine MPU nach einmaligem Fahren unter Cannabis.

Wer aufgrund eines Fahrens unter Cannabis den Führerschein, also letztlich die Fahrerlaubnis, verloren hatte, kann diese aufgrund der Neuregelungen im Jahr 2024 ohne MPU, also ohne medizinisch-psychologische Untersuchung, zurückerhalten.

Der Grund liegt in folgendem: Früher war auch bei einem einmaligen Fahren unter Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen eine Anordnung der MPU möglich. Dies ist nun grundsätzlich nicht mehr der Fall.

Nach der neu eingeführten Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung setzt die Anordnung der MPU grundsätzlich eine wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss voraus. Ein einmaliger Vorfall reicht daher nicht.

Dies gilt grundsätzlich, soweit nicht von einer Cannabisabhängigkeit ausgegangen wird oder aus zusätzlichen Gründen ein Missbrauch vorliegen soll. Der Konsum alleine stellt noch keinen Missbrauch dar.

Rechtsanwalt Jan Buchholz



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