Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Vergütungserhöhungen für freigestellte Betriebsratsmitglieder
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 26. November 2024 (Beschluss - 1 ABR 12/23) entschieden, dass die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nicht der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG unterliegt. Damit schafft das Gericht Klarheit für Arbeitgeber und freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Hintergrund der Entscheidung
In dem Fall ging es um einen Betriebsratsvorsitzenden, der von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt war. Nach erfolgreicher Teilnahme an einem Assessment-Center für Führungskräfte im Jahr 2021 wurde ihm eine höhere Vergütung gemäß der tariflichen Entgeltordnung gewährt. Der Betriebsrat forderte daraufhin, dass die Vergütungsanpassung ein zustimmungspflichtiger Vorgang gemäß § 99 BetrVG sei, da sie als Ein- oder Umgruppierung zu bewerten sei.
Die Vorinstanzen gaben dem Betriebsrat recht, doch das BAG entschied anders: Die Anpassung der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder falle nicht unter die Mitbestimmungspflicht.
Kernaussagen des BAG
Laut dem BAG handelt es sich bei einer Vergütungsanpassung freigestellter Betriebsratsmitglieder nicht um eine Ein- oder Umgruppierung im Sinne des § 99 BetrVG. Solche Anpassungen verfolgen das Ziel, Nachteile zu vermeiden, die allein durch die Freistellung für Betriebsratsaufgaben entstehen könnten.
Vergütungserhöhungen erfolgen in der Regel entweder entsprechend der betrieblichen Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer oder zur Vermeidung von Benachteiligungen, wenn das freigestellte Betriebsratsmitglied ohne die Freistellung eine höher vergütete Position hätte erreichen können.
Bedeutung für die Praxis
Für Arbeitgeber bedeutet dieses Urteil: Vergütungserhöhungen freigestellter Betriebsratsmitglieder bedürfen keiner Zustimmung des Betriebsrats. Dennoch sind Unternehmen verpflichtet, die Vergütung so anzupassen, dass keine Benachteiligung durch die Freistellung entsteht.
Freigestellte Betriebsratsmitglieder profitieren von der Entscheidung, da sie sicherstellen kann, dass ihre berufliche Entwicklung und Vergütung durch die Betriebsratsarbeit nicht beeinträchtigt werden.
Beratung zu Betriebsratsfragen
Dieses Urteil reduziert Konflikte und stärkt die Rechte freigestellter Betriebsratsmitglieder. Sollten Sie Fragen zu Betriebsratsfragen oder anderen betrieblichen Themen haben, stehen wir Ihnen für eine rechtliche Beratung gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt!
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