Keine Schadensersatzansprüche trotz Mangels

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Auftraggeber Schadensersatzansprüche verwehrt, obgleich die Werkleistung des Unternehmers nicht dem vertraglich vereinbarten Inhalt hatte. Der Unternehmer sollte eine sogenannte weiße Wanne mit genau genannten Materialien ausführen, hat jedoch anderes Material verbaut, die das gleiche Ergebnis haben. Daher sei nach Auffassung des OLG Düsseldorf kein Schadensersatzanspruch gegeben, da keine Wert- oder Tauglichkeitsminderung vorliegt.


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