🚫 Keine Untervermietung mit Gewinn 💰🏠

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Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 27.09.2023 (64 S 270/22) wesentliche Aspekte des Mietrechts, insbesondere im Bereich der Untervermietung, beleuchtet. Dieses Urteil hat signifikante Auswirkungen für Mieter und Vermieter. 

Grundlagen der Untervermietung: Das Gericht hat klargestellt, dass ein Vermieter nicht verpflichtet ist, eine Untervermietung zu genehmigen, die dem Mieter einen wirtschaftlichen Gewinn ermöglicht, insbesondere wenn diese gegen die "Mietpreisbremse" verstößt. Dies bedeutet, dass Mieter bei der Festlegung der Untermiete vorsichtig sein müssen, um nicht gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Möglichkeit, Mieteinnahmen für den eigenen Hausrat zu generieren, oft erst durch die Untervermietung der Wohnung entsteht.

Kündigungsrecht des Vermieters und Vertragsverletzungen: Ein Vermieter kann nicht allein aufgrund eines Formmangels, wie der fehlenden Erlaubnis zur Untervermietung, kündigen. Eine unerlaubte Untervermietung kann jedoch eine erhebliche Vertragsverletzung darstellen, die eine Kündigung rechtfertigen kann. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Untervermietung.

Räumungspflicht und rechtliche Konsequenzen: Im vorliegenden Fall wurde der Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt, da die Untervermietung nicht genehmigt war und gegen die Mietpreisbremse verstieß. 

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Foto(s): ©Adobe Stock/Zoran Zeremski

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