KfW-Förderstopp: Schadensersatz prüfen! Anwaltsinfo!

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Nach dem abrupten KfW-Förderstopp für das effiziente Bauen fragen sich bundesweit Bauherren und auch große Wohnungsbauunternehmen, ob eine Schadensersatzklage Sinn macht.

Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG" war ab 24.01. abrupt eingestellt worden, was viele Bauherren und Wohnungsbauunternehmen, die mit den Fördermitteln kalkuliert haben, nun vor finanzielle Probleme stellt, da ihnen hohe Zuschüsse, mit denen sie gerechnet und auf die sie sich teilweise verlassen haben, verloren gehen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg weisen darauf hin, dass betroffene Bauherren und Wohnungsbauunternehmen wegen des Förderstopps Schadensersatzansprüche prüfen können und weisen darauf hin, dass neben der Planungssicherheit und der Fördermittelausstattung auch immer haushaltsrechtliche Vorgaben wie z.B. gem. Art. 104a GG, aber auch immer der Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG beachtet werden muss. 

Hierbei ist z.B. zu berücksichtigen, dass die abrupte Einstellung des Förderprogramms zwar damit begründet wurde, dass die Haushaltsmittel erschöpft sein sollten, allerdings fraglich ist, ob dieser Grund wirklich zutreffend ist, sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so könnte geprüft werden, ob das Willkürgebot eingehalten wurde.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Real Estate), Immobilienökonom (ebs) von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten weist darauf hin, dass "auch der gem. Art. 20 und 28 GG festgelegte rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes zu beachten ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Bauvorhaben langfristige Projekte sind, die mit einem langen Planungsvorlauf verbunden sind, bei denen Bauherren sich auf die Planungen verlassen können müssen und auch eine anspruchsbegründende Außenwirkung gegeben sein könnte, wenn Bauherren zu Recht auf die Frist bis zum 31. Januar vertraut hatten." 

Weiter könnte zu berücksichtigen sein, dass das Förderprogramm abrupt beendet wurde.

Betroffene Bauherren und Unternehmen, die vom KfW-Förderstopp für das effiziente Bauen betroffen sind, können daher Schadensersatzansprüche prüfen lassen, und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, im Wirtschafts-, Immobilien- und Verbraucherschutzrecht tätig sind.






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