Kfz-Finanzierung Widerrufsjoker

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Der Widerrufsjoker hängt in der Kfz-Finanzierung nicht vom Wohnort ab

Deutschland verbinden gleich neun Grenzen zu Nachbarländern. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass sich Autokäufer aus dem Ausland für ein deutsches Fahrzeug entscheiden. Grundsätzlich steht es Personen mit Wohnort im Ausland offen, diese Fahrzeuge von einem deutschen Händler zu beziehen. Speziell bei Autos im mittleren und hohen Preisrahmen erweist sich auch die Finanzierung in diesen Fällen nicht als ein sehr großes Problem. Doch wie verhält es sich, wenn es um den Widerrufsjoker geht. Dieser Joker kann bei Verträgen gezogen werden, die eine nicht gültige Widerrufsbelehrung aufweisen. Oftmals fehlen nur kleine Details, die jedoch zur Erfüllung eines rechtsgültigen Widerrufs dennoch nicht fehlen dürfen. Entspricht der Vertrag nicht dem geltenden Verbraucherrecht, haben auch Kunden aus dem Ausland die Möglichkeit noch Monate oder Jahre nach Abschluss des Vertrags den Widerruf in Anspruch zu nehmen.

Die Rückgabe der Fahrzeuge kann weitere Kosten verursachen

Einen Punkt, sollten Käufer, die ihren Wohnsitz im europäischen Ausland haben, vor dem Widerruf beachten. Hierbei handelt es sich um die enge Verflechtung zwischen dem Kaufvertrag und der Finanzierung, die in Deutschland üblich ist. Wird die Finanzierung rückabgewickelt, hängt daran oftmals auch die Rückgabe des Fahrzeugs. Neben der Berechnung der Erstattung des Wertverlustes, die von den bislang gezahlten monatlichen Raten abgezogen werden darf, kommen somit noch weitere Reisekosten für die Rückgabe zurück. Dieser Punkt sollte ebenfalls beachtet werden, um sicherzustellen, dass sich dieser Schritt auch finanziell rechnet oder vielleicht sogar teurer wird als ursprünglich vermutet.

Der erste Schritt führt über eine qualifizierte Rechtsberatung

Wer sich zum ersten Mal mit den Verträgen einer Kfz-Finanzierung beschäftigt, kann mitunter nicht klar genug erkennen, welche Klauseln rechtskräftig oder anfechtbar sind. Zu diesem Zweck ist es angebracht, sich zunächst an einen Experten auf diesem Gebiet zu wenden. In unserer Kanzlei für Verbraucherrecht treffen Sie jederzeit auf Experten, die Ihnen eine fachkundige Einschätzung bieten können. Möchten Sie den Widerrufsjoker für sich in Anspruch nehmen, sollten Sie nicht auf diese Rechtsauskunft verzichten.

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