Kfz-Finanzierungen widerrufen, erfahrener Fachanwalt bietet kostenfreie Ersteinschätzung

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Die Entscheidung des EuGH C-66/19 schlägt weiter hohe Wellen. Wir hatten dazu bereits eine relativierende und kritische Einordnung gegeben.

Bedeutung für Kfz-Finanzierungen

Während im Bereich des Widerrufs von Immobiliardarlehen der BGH die Bedeutung des EuGH-Urteils zwischenzeitlich gen Null eingedampft hat (zu weiter bestehenden Chancen), sind bei Darlehen zur Finanzierung von Kfz-Käufen deutliche Auswirkungen gegeben.

Auch dieses Thema hatten wir bereits grundsätzlich z. B. hier beleuchtet.

Denn hier muss der BGH aufgrund des Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG das Urteil des EuGH grundsätzlich beachten.

Er versucht sich insoweit bislang, in die sog. Gesetzlichkeitsfiktion des Musters oder auch den sog. Musterschutz zu "flüchten", um die Grundlinien seiner bisherigen Rspr zu retten. 

Dies kann aber in vielen Fällen nicht gelingen.

Gesetzlichkeitsfiktion/Musterschutz häufig nicht gegeben

Ob der BGH an dieser nur eingeschränkten Umsetzung des EuGH-Urteils wirklich festhalten kann, ist bereits umstritten. So führt aktuell Prof. Knops in NJW 2020, 2297 überzeugend aus, warum auch der Musterschutz nicht bestehen bleiben kann.

Aber auch unter der aktuell noch bestehenden Rspr des ist der Schutzbereich der Musterwiderrufsinformation, (Anlagen zu Art 247 § 6 Absatz 2 EGBGB), nach Beobachtung von RA Koch, der diese Fälle schon seit Jahren schwerpunktmäßig bearbeitet, häufig verlassen wurde.

Denn die Kfz-Finanzierer hatten regelmäßig das Bedürfnis, den Kunden neben dem Darlehen noch eine Reihe weiterer Versicherungsprodukte zu "verkaufen", was regelmäßig zu Änderungen der Musterwiderrufsinformation geführt hat, die so nicht mehr vom Muster abgedeckt waren.

Verlässt der Darlehensgeber so aber den Schutzbereich des Musters, so übernimmt er damit das Risiko der fehlerhaften Belehrung des Gesetzgebers.

Der Gesetzgeber selbst hatte seinerzeit beeits erhebliche Bedenken hinsichtlich der Formulierung der Musterwiderrufsinformation, BT-Drucksache 16/11643, Seite 164f.

Handlungsmöglichkeiten

In diesen Fällen hat ein Widerruf dann Aussicht auf Erfolg. Durch den Widerruf solcher Kfz-Finanzierungen (wenn verbundene Verträge vorliegen) ist es möglich, den Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs auf die Bank zu verlagern.

Sprechen Sie uns für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung an. Nutzen Sie unsere Erfahrung von weit über tausend geprüften Verträgen und hunderten gerichtlicher Verfahren. Wir übernehmen auch die Einholung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.wideruf-durchsetzen.de



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