KG Berlin: Banken müssen auch bei konzerneigenen Produkten über Rückvergütungen aufklären

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Dass beratende Banken ihre Kunden auch und gerade bei geschlossenen Fonds über Provisionen aufklären müssen, die sie hinter dem Rücken der Anleger erhalten, hat der BGH bereits im Jahre 2009 geklärt (sog. Kick-back-Rechtsprechung). Da viele Kreditinstitute insbesondere in der Zeit davor über solche Rückvergütungen häufig nicht aufgeklärt haben, können noch heute Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Kreative Abwehrstrategien der Banken

Verklagen Anleger ihre Bank auf Schadenersatz, kommen diese mitunter auf recht kreative Verteidigungsstrategien. Um eine Haftung zu entgehen, argumentieren manche Kreditinstitute, dass sie jedenfalls bei sog. konzerneigenen Produkten gar nicht zur Aufklärung über Rückvergütungen verpflichtet seien. Empfiehlt etwa eine Bank einen geschlossenen Fonds, den ihr Tochterunternehmen aufgelegt hat, soll es für den Anleger offensichtlich sein, dass auch die ihn beratende Bank hieran verdient.

Kammergericht Berlin: Aufklärungspflicht auch bei konzerneigenen Produkten

Diese Argumentation hat das Kammergericht Berlin – wie zuvor schon eine Reihe anderer Oberlandesgerichte – in seinem Urteil vom 04.06.2015 verworfen. Auch in diesem Fall – so das Gericht – sind Zahlungen „hinter dem Rücken“ des Anlegers an die Bank zurückgeflossen, weshalb dieser deren besonderes Empfehlungsinteresse deshalb nicht erkennen konnte. Zudem sei diese Frage ohnehin bereits höchstrichterlich entschieden.

Unser Rechtstipp:

Das Urteil des Kammergerichts Berlin lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Obwohl diese Rechtsfrage bereits vom BGH entschieden ist, versuchen manche Banken immer noch, hiermit ihrer Haftung zu entgehen. Nach Auffassung der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das Urteil des Kammergerichts daher auch für andere Anleger hilfreich, sich gegen entsprechende Abwehrstrategien ihrer Bank zu wehren. Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen.


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