Kinder zahlen für ihre Eltern

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Schnell und unerwartet kann sich alles ändern. Kinder können auf einmal die finanzielle Verantwortung für ihre Eltern haben. Wenn ein oder beide Elternteile eine aufwändige Pflege oder gar die Unterbringung in einer Seniorenresidenz oder einem Pflegeheim benötigen, übersteigen die Kosten oft die Altersversorgung. Zunächst springt in solchen Fällen das Sozialamt ein. Dieses überprüft jedoch, ob die Eltern Ansprüche gegenüber Dritten oder den Kindern haben. So bekommen nicht selten Kinder ein Schreiben des Sozialamtes, in dem sie aufgefordert werden, über ihre Einkünfte und wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu geben. 

In einer solchen Situation gibt es viele Punkte, die zu beachten sind und oft übersehen werden. So kann der Anspruch gegenüber den Familienangehörigen nur Kinder der nächsten Generation treffen. Enkelkinder und andere Familienangehörige, die weiter weg verwandt sind, können nicht herangezogen werden. Kinder müssen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögenssituation erteilen, es sei denn, sie möchten die auf sie zukommenden Kosten uneingeschränkt übernehmen. Wenn das Sozialamt Forderungen stellt, sind diese oft zu hoch. Haben die Eltern mehrere Kinder, so müssen die Kinder, wenn überhaupt, sich nur anteilig an den bestehenden Kosten beteiligen. Ebenfalls sind monatliche Freibeträge zu berücksichtigen. Alleinstehende haben einen Freibetrag von 1.800,00 EUR. Sind die Kinder verheiratet, steigt dieser Freibetrag nochmals um weitere 1.440,00 EUR, auf insgesamt 3.240,00 EUR an. 

Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass der bisherige Lebensstandard der Kinder nicht eingeschränkt werden darf. Kinder müssen lediglich die Mittel einsetzen, die nicht für den Lebensunterhalt der eigenen Familie benötigt werden. Außerdem darf die eigene Vermögensvorsorge nicht angetastet werden. Dies bedeutet, dass Kinder mit einem durchschnittlichen Einkommen kaum befürchten müssen, für ihre Eltern etwas zu bezahlen. 

Das Sozialamt überprüft auch, ob ihr Vermögen einzusetzen ist. Dies ist allerdings auch eher unwahrscheinlich. Wer ein Auto braucht, um zur Arbeit zu kommen, muss dieses nicht verkaufen. Ebenso muss die selbst genutzte Immobilie nicht verkauft werden. Rückstellungen, die für notwendige Reparaturen am Haus gebildet werden, bleiben unangetastet.

Berechnungen für den Unterhalt der Eltern sind nicht so einfach und umfangreich. Daher ist es nicht erstaunlich, dass viele Berechnungen des Sozialamtes überprüft werden sollten. Es ist sinnvoll, die Berechnungen von einem Rechtsanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen. 

Sollten die Kinder bereits seit Längerem Unterhalt für ihre Eltern bezahlt und dies noch nicht überprüfen haben lassen, sollte dies geschehen. Der bezahlte Betrag kann von Anfang an zu hoch sein. Auch können Veränderungen der Lebens- und Einkommenssituation sich auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts auswirken. 

Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen aus unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth Herr Rechtsanwalt Krasa gern mit Rat und Tat zur Seite.


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