Kindersitz nach Unfall beschädigt - was zahlt die Kaskoversicherung?
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Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, auch an Zubehör wie Kindersitze zu denken, deren Schäden oft übersehen werden. Bei unverschuldeten Unfällen deckt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten, während bei eigenem Verschulden die eigene Kaskoversicherung einspringen kann. Kindersitze, die während des Unfalls im Auto montiert waren, sind in der Regel in der Kaskoversicherung mitversichert. Versicherungsnehmer sollten die Versicherungsbedingungen prüfen, ob der Neuwert oder lediglich der Zeitwert erstattet wird, wobei gerichtliche Entscheidungen immer öfter den Neuwert favorisieren. Wichtig für die Regulierung ist der Nachweis, dass der Kindersitz bei dem Unfall im Fahrzeug war und beschädigt wurde. Es ist ratsam, Kaufbelege zu bewahren, den Unfall und den Zustand des Kindersitzes zu dokumentieren und sich rechtliche Unterstützung zu holen. Rechtsanwalt Tobias Geisler bietet erfahrene Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen für die Erstattung von Kindersitzen nach Unfällen, sowohl über Haftpflicht- als auch Kaskoversicherungen, bietet individuelle Beratung und ist auch online erreichbar.
Entschädigung für Kindersitz nach Verkehrsunfall durch die Kaskoversicherung
Ein Verkehrsunfall ist immer ein ärgerliches Ereignis – nicht nur wegen der Schäden am Fahrzeug, sondern auch wegen der oft übersehenen Kosten für Zubehör wie Kindersitze. Vielleicht haben Sie sich nach einem Unfall auch schon gefragt: „Wer ersetzt eigentlich meinen beschädigten Kindersitz, und wie kann ich sicherstellen, dass mein Kind wieder geschützt unterwegs ist?“ Während bei unverschuldeten Verkehrsunfällen die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen muss, ist bei verschuldeten Unfällen oder Wildunfällen die eigene Kaskoversicherung der richtige Ansprechpartner.
In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was Sie bei der Regulierung von Kindersitzen über die Kaskoversicherung beachten müssen und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Warum sind Kindersitze nach einem Unfall kritisch?
Kindersitze sind sicherheitsrelevante Bestandteile der Fahrzeugausstattung. Selbst wenn der Kindersitz äußerlich unbeschädigt scheint, können Materialschäden auftreten, die die Schutzwirkung im Ernstfall beeinträchtigen. Aus diesem Grund empfehlen viele Hersteller, den Kindersitz nach einem Unfall auszutauschen – unabhängig davon, ob ein sichtbarer Schaden vorliegt.
Hier stellt sich die Frage: Wer zahlt für den Ersatz? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie eine Kaskoversicherung haben und wie die Versicherungsbedingungen ausgestaltet sind.
Kindersitz und Kaskoversicherung: Was ist versichert?
Die Kaskoversicherung deckt in der Regel Schäden am Fahrzeug selbst, aber auch an Zubehörteilen, die fest im Fahrzeug integriert oder bestimmungsgemäß mitgeführt werden. Hierzu zählen Kindersitze, sofern diese während des Unfalls im Fahrzeug montiert waren. Die Erstattung erfolgt oft im Rahmen der sogenannten „Mitversicherung von Zubehör“.
Wichtige Fragen:
Ist der Kindersitz mitversichert?
Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung. Häufig sind Zubehörteile wie Kindersitze bis zu einem bestimmten Betrag automatisch mitversichert.Neuwert oder Zeitwert?
Manche Versicherer erstatten nur den Zeitwert, andere hingegen den Neuwert eines vergleichbaren Kindersitzes. Da es für gebrauchte Kindersitze aber kaum einen Gebrauchtmarkt gibt, Beschädigungen eben nicht erkannt werden können und damit zur Sicherheit der Kinder neue Kindersitze angeschafft werden sollten, entscheiden viele Gerichte dazu, den Neuwert zu erstatten. Ich selbst habe vor dem Amtsgericht Weißenburg, 2 C 86/23 ein Urteil erstritten, in welchem dem Kläger der volle Kaufpreis erstattet wurde, ohne Abzug neu für alt.Was ist nachzuweisen?
Nach einem Unfall müssen Sie nachweisen, dass der Kindersitz tatsächlich im Fahrzeug war und durch den Unfall beschädigt wurde. Hierbei helfen Fotos, die Unfallanzeige und eine Bescheinigung des Herstellers, dass ein Austausch notwendig ist.
Besonderheiten bei der Regulierung
Erstattung über die Haftpflicht des Unfallgegners
Wurde der Unfall von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, ist dessen Haftpflichtversicherung grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten für einen Ersatz-Kindersitz zu übernehmen. Hier greift der Grundsatz der Naturalrestitution (§ 249 BGB): Der Geschädigte ist so zu stellen, als hätte der Unfall nicht stattgefunden.
Kaskoversicherung bei eigenem Verschulden
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt ist, kann Ihre Kaskoversicherung einspringen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dies als regulierter Schaden gilt und sich möglicherweise auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt auswirkt.
Praktische Tipps für Versicherungsnehmer
- Lesen Sie die Versicherungsbedingungen: Prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsvertrag Zubehör wie Kindersitze abdeckt.
- Behalten Sie Kaufbelege: Der Nachweis über den Kaufpreis und die Art des Kindersitzes erleichtert die Regulierung erheblich.
- Dokumentieren Sie den Unfall: Machen Sie Fotos vom Kindersitz und der Unfallsituation.
- Beratung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von einem Experten helfen, um Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Warum Sie rechtliche Unterstützung brauchen
Die Regulierung von Zubehörschäden wie Kindersitzen ist oft kein Selbstläufer. Versicherer prüfen solche Ansprüche kritisch, und es kommt nicht selten vor, dass Zahlungen gekürzt oder sogar ganz verweigert werden. Hier ist juristische Unterstützung entscheidend:
- Ich setze Ihre Ansprüche durch: Mit meiner langjährigen Erfahrung im Versicherungsrecht unterstütze ich Sie dabei, die Entschädigung für Ihren Kindersitz durchzusetzen – sei es über die Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung.
- Individuelle Beratung: Ob in Nürnberg, Fürth, Schwabach, Roth oder deutschlandweit – ich biete Ihnen eine fundierte Beratung und begleite Sie vom ersten Schritt bis zur vollständigen Regulierung.
- Online-Termine und flexible Erreichbarkeit: Für Ihren Komfort biete ich auch Online-Beratungstermine an, damit wir Ihren Fall unkompliziert klären können.
Ihr Kindersitz – Ihre Sicherheit
Ihr Kindersitz schützt das Wichtigste: Ihr Kind. Deshalb sollten Sie bei der Regulierung keine Kompromisse eingehen. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Entschädigung zu erhalten.
Beauftragen Sie mich, Rechtsanwalt Tobias Geisler, Limbacher Straße 62, 91126 Schwabach und kontaktieren Sie mich per Telefon (09122-931166), per E-Mail (info@rae-schwabach.de) oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Homepage (www.rae-schwabach.de).
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