Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle 2019
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Kinder verdienen einen besonderen Schutz! Das gilt sowohl in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Dementsprechend schützt der Gesetzgeber das minderjährige Kind in besonderem Maße. Neben besonderer Schutzbestimmungen, die seine Teilnahme am Rechtsverkehr betreffen, sorgt das Familienrecht auch für die nötige finanzielle Absicherung des Kindes.
In diesem Rechtstipp geben wir einen Überblick über Sinn und Zweck des Unterhaltsrechts und erläutern den praktischen Stellenwert der bekannten Düsseldorfer Tabelle.
1. Besonderer Schutz des minderjährigen Kindes
Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Bei minderjährigen Kindern gelten besonders scharfe Unterhaltsregeln. Eltern müssen prinzipiell all ihre finanziellen Mittel und Ressourcen dazu verwenden, ihren Unterhaltsbedarf und den der Kinder gleichmäßig zu decken. Der Gesetzgeber erachtet die Eltern-Kind-Beziehung als hochwertige Schicksalsgemeinschaft, die von gegenseitiger Sorge und Umsicht geprägt ist. Eltern sind also ihren Kindern zu absoluter Solidarität verpflichtet!
Dieses Maß an Aufopferung geht unter Umständen sogar über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus. Denn auch volljährige, unverheiratete Kinder bis zum Alter von 21 Jahren stehen den Minderjährigen gleich, solange sie im Haushalt der Eltern leben und sich noch in der Schulausbildung befinden.
2. Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf eines Kindes
Eltern müssen nicht befürchten, dass ihre Existenz durch die finanziellen Belastungen der Unterhaltsleistungen gegenüber ihrem minderjährigen Kind gefährdet wird. Denn der Unterhaltsumfang bemisst sich gemäß § 1610 des Bürgerlichen Gesetzbuches nach der Lebensstellung der Bedürftigen. Das besondere hieran ist bei Kindern, dass sie ihre persönliche Lebensstellung von dem Einkommen der Eltern ableiten. Das Kind kommt also in den Genuss eines Unterhaltsbetrages, den es gemessen an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern zum Leben benötigt.
Dass diese Angaben etwas uferlos klingen und konkrete Zahlen nur schwer vorstellbar sind, liegt auf der Hand. Dementsprechend hilft die sogenannte Düsseldorfer Tabelle weiter: Hierbei handelt es sich um Richtwerte der gerichtlichen Praxis, die im Einzelfall bei der konkreten Ermittlung des Kindesunterhalts herangezogen werden können.
3. Wann wird die Düsseldorfer Tabelle bedeutsam?
Relevant wird die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig dann, wenn die Eltern getrennt leben und eine Seite die Kindesbetreuung übernimmt und die andere Seite Barunterhalt leisten soll. Um den Umfang des Barunterhalts auf einfache Art und Weise ermitteln zu können, bedienen sich die Gerichte den sogenannten Unterhaltstabellen. Der Unterhaltsbedarf wird dabei als fester Betrag je nach Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes ermittelt. Dabei unterscheidet die Düsseldorfer Tabelle vier Altersklassen, um den variierenden Bedürfnissen des heranwachsenden Kindes gerecht zu werden.
Beachten Sie jedoch, dass die Düsseldorfer Tabelle keine gesetzesähnliche Wirkung hat! Ob die Richtwerte für den Einzelfall angemessen sind, ist stets gesondert zu überprüfen. Hier berät Sie ein Rechtsanwalt im Familienrecht!
4. Düsseldorfer Tabelle und das Kindergeld
Auch wenn die Düsseldorfer Tabelle konkrete Zahlen angibt, heißt das nicht, dass diese exakten Beträge auch ausgezahlt werden. Der Zahlbetrag kann vom Tabellenunterhalt abweichen. Denn oftmals muss eine Anrechnung des Kindergeldes stattfinden, das regelmäßig dem betreuenden Elternteil gezahlt wird.
Das Kindergeld soll aber gerade beide Elternteile sowohl bei der Barunterhaltspflicht als auch bei der tatsächlichen Betreuung entlasten und steht daher eigentlich beiden Seiten zu gleichen Teilen zu. Bei getrenntlebenden Eltern kann der Barunterhaltspflichtige daher das hälftige Kindergeld von seiner Unterhaltsleistung abziehen. Das gilt aber nur, soweit der Barbedarf auch tatsächlich geleistet wird.
Was kompliziert anmutet, hat in der Praxis einen leicht erklärbaren Sinn und Zweck: Das Kindergeld, das zum Zwecke der Kindeserziehung und der Kindespflege gezahlt wird, soll die Eltern entlasten. Um dieser Entlastung vollends Geltung zu verschaffen, muss es auch beim Tabellenunterhalt berücksichtigt werden! Und zwar jedem Elternteil zu gleichen Teilen!
5. Fazit
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Hilfestellung in der Rechtsanwendung. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Beratung oder Einzelfallprüfung! Nehmen Sie bei Fragen zum Kindesunterhalt daher gerne Kontakt zu uns auf. So können wir Sie bei der Berechnung des Unterhalts und der gerichtlichen Geltendmachung unterstützen!
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