Klägerin erhält Kaufpreis für manipulierten Audi Q3 TDI zurück

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Im Dieselskandal kann eine Klägerin ihren Audi Quattro zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Das hat das Landgericht Görlitz mit Urteil vom 5. März 2019 entschieden (Az.: 1 O 188/18).

Die Liste der Urteile im Abgasskandal gegen den VW-Konzern wird immer länger. Nun hat das Landgericht Görlitz eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung hinzugefügt und einer Audi-Käuferin Schadensersatz zugesprochen.

Die Frau hatte Ende 2013 einen Audi Q3 2,0 Liter TDI als Neuwagen gekauft. Etwa zwei Jahre später flog der VW-Abgasskandal auf. Der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware war auch in dem Audi der Klägerin verbaut. Ihre Schadensersatzklage vor dem LG Görlitz hatte Erfolg. Durch die Abgasmanipulationen sei die Frau sittenwidrig geschädigt worden und der VW-Konzern habe sich schadensersatzpflichtig gemacht, urteilte das Gericht. Die Frau kann ihren Audi nun zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Dabei muss sie sich zwar eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, dafür hat sie aber Anspruch auf Zinsen auf den Kaufpreis seit dem Kaufdatum, berichtet der MDR. 

„Immer mehr Gerichte entscheiden, dass Volkswagen die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Die Urteile zeigen, dass gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Rückenwind haben Schadensersatzklagen der Verbraucher zuletzt auch durch den BGH und das OLG Karlsruhe bekommen. Der Bundesgerichtshof entschied bei einer Klage gegen den Händler, dass Fahrzeuge, die in die Abgasmanipulationen verwickelt sind, einen Sachmangel aufweisen und die geschädigten Kunden einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels haben. Der kann ggf. auch in der Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs liegen. Das OLG Karlsruhe teilte in einem Hinweisbeschluss mit, dass es einer Klage gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wahrscheinlich stattgeben wird.

„Beide Beschlüsse zeigen, dass sowohl Klagen gegen die Händler als auch gegen den VW-Konzern Aussicht auf Erfolg haben. Schadensersatzansprüche gegen VW sind noch nicht verjährt und können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de



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