Sensationsurteil im Abgasskandal: OLG Stuttgart spricht Klägerin fast kompletten Kaufpreis zu

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Klägerin bekommt für über neun Jahre altes Fahrzeug über 28.000 Euro zurück

Das OLG Stuttgart hat der Klägerin 28.931,26 Euro für ein Auto zugesprochen, das Sie bereits 2013 erworben hatte. Sie zahlte damals 33.222,25 Euro. Es handelte sich um einen VW Tiguan Sport & Style mit dem Schummelmotor EA 189.

In dieser Zeit fuhr sie mit dem Fahrzeug über 33.000 Kilometer. In der Vorinstanz (LG Ellwangen Az.:3 O 240/22) bekam die Klägerin bereits 23.000 Euro zugesprochen. Doch nun die Sensation: Die Klägerin bekam daraufhin vom OLG Stuttgart in zweiter Instanz nochmals 5000 Euro mehr zugesprochen. Konkret heißt das, dass die Klägerin für zehn Jahre Fahrzeugnutzung nur knapp 5000 Euro bezahlt hatte.


Hintergrund des Urteils zum Dieselskandal

Das Gericht in erster Instanz stellte bereits richtig fest, dass es sich bei dem VW Tiguan um ein mit dem vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Motor EA 189 handelte. Dieser Motortyp gelangte 2015 in Verruf, da er der Auslöser für den Dieselskandal ist.

Der Skandal-Motor des Abgasskandals ist mit einer Schummel-Software ausgestattet. Diese erkennt, wann sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und wann nicht. Sobald dies der Fall ist, schaltet die Software in den Schummel-Betrieb um. Nur dadurch konnten die strengen Vorgaben der Prüfer erreicht werden. Der Abgasskandal war geboren!


Warum ging das Urteil im Diesel-Skandal in Berufung?

Das LG Ellwangen hat bei der Berechnung des Schadensersatzes fälschlicherweise eine Händlermarge abgezogen. Das ist ein Betrag, der üblicherweise als Gewinn beim Händler bleibt. Jedoch hat die Klägerin das Fahrzeug direkt bei VW erworben. Das bedeutet, dass kein Händler dazwischengeschaltet war.


Neues Urteil des EuGH – positive Konsequenzen für Verbraucher

Am 21.03.2023 hat sich der EuGH in einem anderen Verfahren nun zu Wort gemeldet und festgestellt, dass Thermofenster illegal sind (Lesen Sie hier unseren Beitrag dazu). Das war zwar seit 2020 klar, jedoch hat der EuGH noch einmal nachgelegt und festgestellt, dass es für einen Schadensersatz schon ausreicht, wenn die Autoindustrie fahrlässig diese Thermofester einbaut. Diese Thermofenster befinden sich in so gut wie jedem Dieselfahrzeug.


Vom Dieselskandal betroffen? – So finden Sie es heraus

Betroffene Dieselfahrer haben hohe Erfolgschancen auf einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Kanzlei Wawra & Gaibler berät Sie dabei kostenlos und unverbindlich und teilt Ihnen mit, ob Ihr Auto vom Dieselskandal betroffen ist. Wenden Sie sich jederzeit an uns!

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