Klage der Kanzlei C-Law wegen Filesharing – Abmahnung wurde ignoriert

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Uns liegt eine Klage der Kanzlei C-Law Rechtsanwälte im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH vor.

Unserer Mandantschaft wurde im Juli 2014 zunächst eine Abmahnung dieser Kanzlei zugestellt, in dem ihr der Vorwurf gemacht wurde, über eine Tauschbörse das Filmwerk „Nymphomane Göre Teil 1” zum Download angeboten zu haben. Die Gegenseite forderte sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags im Höhe von 650,00 €.

Daraufhin hatte unsere Mandantschaft, welche wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht vertraten, nicht reagiert. Sodann kam die Gegenseite im März diesen Jahres erneut auf die Angelegenheit zurück und forderte nunmehr Zahlung eines Betrags in Höhe von 450,00 €. Auch hierauf reagierte unsere Mandantschaft nicht.

Im Juli 2015, mithin ein Jahr nach dem ersten Schreiben, reichte die C-Law Rechtsanwaltskanzlei nunmehr Klage vor dem Amtsgericht Bochum ein und fordert in der Anspruchsbegründung die Zahlung von 535,00 € Schadensersatz und 215,00 € Rechtsanwaltskosten, mithin einen Gesamtbetrag in Höhe von 750,00 €. Sodann beauftragte unsere Mandantschaft unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.

Dieser Sachverhalt zeigt eindrucksvoll, dass eine urheberrechtliche Abmahnung keinesfalls ignoriert werden sollte! Alleine die von der Gegenseite geforderten Kosten liegen nunmehr deutlich höher als der zunächst geforderte Betrag. Hinzu kommen im Falle eines Unterliegens noch Gerichtskosten und ggf. eigene Anwaltskosten.

Wichtig! Ignorieren Sie Abmahnungen nicht!

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, in denen Ihnen der Vorwurf des Filesharings gemacht wird? Dann ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Ziehen Sie vielmehr anwaltlichen Rat hinzu, um Ihre Angelegenheit rechtssicher und kostengünstig für Sie zu beenden. Wie der vorliegende Sachverhalt zeigt, scheuen sich gegnerische Anwaltskanzleien nicht vor der Einreichung einer Klage.

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Abmahnung 873-15.doc


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