Klage der Verbraucherzentrale gegen VW

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Uneinigkeit zwischen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und VW-Händler: Nachdem ein Händler eine Software-Update-Garantie verweigerte, befassten sich die Gerichte nun mit der Frage, ob vom Diesel-Skandal Betroffene vom Kaufvertrag ihres Dieselfahrzeugs zurücktreten dürfen. Gegen Rückgabe des Fahrzeuges soll der Kaufpreis zurückerstattet werden.

Experten nehmen an, dass die unzähligen Beschwerden nach dem Update (https://www.diesel-gate.com/software-update/) Grund für die Garantie-Verweigerung sind. Nach Ansicht des VW-Händlers sollen die Betroffenen die Konsequenzen des defekten Software Updates als unmittelbare Auswirkung des Dieselskandals selbst tragen. Dieser Umstand ist jedoch rechtlich wie auch moralisch nicht vertretbar.

Am 23.11.17 reichte der vzbv daher Klage gegen einen VW-Händler ein. Das Landgericht Bremen hatte über die Kaufpreis-Rückzahlung eines betroffenen Fahrzeugs zu entscheiden.

Verbraucherzentrale prüft Rücktrittsmöglichkeit

In diesem Zusammenhang war ein vom Abgasskandal Betroffener von seinem Kaufvertrag zurückgetreten und hatte seinen Anspruch aus diesem an den vzbv abgetreten. Dies geschah nachdem ihm sein Händler die Garantie für Folgeschäden des Software-Updates versagt hatte.

In besagtem Fall sprach VW selbst eine solche Garantie für den Betroffenen aus, um ein Aufkommen ähnlicher Klagen zu vermeiden. Für eine allgemeine Garantie für die zahlreichen betroffenen Dieselfahrer will VW allerdings nicht einstehen. Zwar übernahm VW die Garantie, das entsprechende Autohaus jedoch nicht. Auch war es nicht bereit, dem Betroffenen ein Ersatzfahrzeug zu stellen.

Mit der Klage will der vzbv Klarheit darüber schaffen, ob Betroffene zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sind. Das Diesel-Fahrzeug wäre in der Folge zurückzugeben. Daraufhin müsste der Kaufpreis abzüglich des Wertersatzes für die Fahrzeugnutzung zurückgezahlt werden.

Alle betroffenen Fahrer der Automarken VW, Skoda, Porsche, BMW, Daimler, Opel und Audi, die zur Vornahme eines Software-Updates aufgefordert wurden, sollten von ihrem Händler eine Garantiezusage verlangen, um Folgeschäden entgegenzuwirken.

Aufgrund der komplizierten Rechtslage sollten Sie sich dabei fachkundige Rechtsberatung einholen.

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