Klage gegen N26 Bank vor AG Berlin erhoben. Enkeltrickfall

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Opfer des Enkeltricks

Wir haben heute Klage gegen die N26 Bank vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erhoben. Die Klage erfolgte, weil unsere Mandantin Opfer des sog. Enkeltricks geworden ist und daher rund 2.500,00 € auf ein Konto der N26 gezahlt hatte, in der Hoffnung mit diesem Geld, ihrer Enkelin zu helfen. Tatsächlich landete das Geld jedoch bei einer aus Frankreich stammenden Betrügerin, die ein Konto bei der in Berlin ansässigen N26 Bank eröffnet hatte.

N26 Bank verweigert Herausgabe des Geldes
Obwohl unsere Mandantin sofort reagiert hatte und die Polizei eingeschaltet hatte, die N26 Bank das Geld auch arretieren konnte bzw. auf ein hausinternes Konto umleiten konnte, weigert die Bank sich, das Geld an unsere Mandantin herauszugeben. Nachdem selbst die Staatsanwaltschaft die N26 Bank aufgefordert hat, das Geld an unsere Mandantin zurückzuzahlen, dies allerdings trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht erfolgte, sahen wir keine andere Möglichkeit mehr, als die N26 Bank zu verklagen.

N26 als uneinsichtig bekannt

Leider ist uns aus etlichen Fällen bekannt, dass die N26 Bank - selbst bei eindeutigen Fällen - die Abwicklung der Fälle über Monate verzögert, keine kompetenten Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden und der vermeintliche "online kunden support" das Wort nicht wert ist. 
Die N26 ist daher schon in anderen Fällen wegen verspäteter Auszahlung zum Schadensersatz und zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt worden (vgl. etwas AG Mitte, Urteil vom vom 29.11.2023 - 15 C 202/23 -).

Enkeltrick

Als Enkeltrick oder Neffentrick wird ein betrügerisches Vorgehen bezeichnet, bei dem sich Trickbetrüger über das Telefon, neuerdings auch über Kontaktplattformen und Messengerdienste, meist gegenüber älteren oder hilflosen Personen, als deren nahe Verwandte ausgeben, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Unfall, Überfall, etc.) an deren Geld zu gelangen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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