MW Finance Group: Urteil gegen MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH - Landgericht Bonn, sittenwidrige Schädigung!

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Das Landgericht Bonn hat die Fincap Global Investments GmbH und Herrn W. H. zur Zahlung von circa 150.000 Euro Schadensersatz an den Kläger verurteilt, aufgrund vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Das Urteil begründet sich darauf, dass der Beklagte Investoren über die Nichtexistenz einer Zielgesellschaft täuschte und sie von der Rückforderung ihrer Erträge abhielt, indem er ihnen eine unveränderte Übernahme ihrer Investition in die nicht existierende "MW Global Investors CVBA" vorspiegelte. Die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen weist darauf hin, dass bei Schädigung durch die MW Finance Group weitere Klagen eingereicht werden können.

Fincap Global Investments GmbH

Die 17. Kammer des Landgerichts Bonn (Urteil vom 14.12.2023 - 17 O 284/23 - nicht rkr.) hat in einem von der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen geführten Verfahren die Fincap Global Investments GmbH mit Sitz in Wiesbaden (vormals MW Vermögens - und Finanzberatung GmbH) und Herrn W. H. als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verurteilt (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Wie von uns beantragt wurden die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von rund 150.000,00 € an den Kläger verurteilt, Zug-um-Zug gegen Rückübertragung der vermeintlichen Anteile des Klägers an der "MW Global Investment CVBA". 

Sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB

Die Spezialkammer beim Landgericht Bonn hat ihr sorgfältiges Urteil wie folgt begründet:

"Der Beklagte zu 1) (Herr W.H.) haftet gegenüber dem Kläger unter dem Gesichtspunkt einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung, § 826 BGB".

(...)

"Ausgehend von diesen Maßstäben liegen bei zusammenfassender Würdigung aller unstreitigen sowie aller gemäß § 138 Abs.3 ZPO als zugestanden zu wertenden Umstände sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht die Tatbestandsvoraussetzungen einer Haftung gemäß § 826 BGB in Bezug auf den Beklagten zu 1) vor".

(...)

"Durch dieses Vorgehen täuschte der Beklagte zu 1) die Investoren - wie auch den Kläger - nicht nur über die Existenz der Zielgesellschaft und beriet diese persönlich bzw. über weitere Finanzberater zu Investitionen in diese Gesellschaft. Er hielt die Investoren der FINCAP Investment zudem davon ab, ihre Erträge zurückzufordern, indem er ihnen vorgaukelte, dass eine unveränderte Übernahme ihrer Investition in die "MW Global Investors CVBA" unter Beibehaltung ihrer Rechtsstellung erfolgen würde, was jedoch, mangels Existenz der Zielgesellschaft nicht der Fall war".

Weitere Klagen eingereicht

In einem weiteren von uns erstrittenen Urteil hat das LG Bonn am 10.04.2024 (17 0 398/23 nicht rechtskräftig) sowohl Herrn Hoeft, als auch die FINCAP Global Investments GmbH wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Wenn auch Sie sich von der MW Finance Group geschädigt fühlen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen.



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