Klage gegen Voxenergie erfolgreich!

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem unserer aktuellen Klageverfahren hat das LG Berlin die Voxenergie GmbH nunmehr verurteilt,

-  zu bestätigen, dass zwischen Voxenergie und unserer Mandantschaft kein wirksamer Stromliefervertrag abgeschlossen wurde

-  die eingezogenen überhöhten Abschlagszahlungen zurückzuerstatten

-  Auskunft über die vorgenommene Speicherung / Verarbeitung von Daten unseres Mandanten zu erteilen.

In diesem Fall hatte sich die Firma Voxenergie im Jahr 2021 per (unzulässigem) Werbeanruf an unsere Mandantin gewandt und dieser telefonisch einen Stromliefervertrag untergeschoben.

In der Folgezeit erhöhte die Voxenergie GmbH mehrmals die Preise eklatant, bis unsere Mandantschaft zuletzt nahezu das Vierfache des ursprünglich vereinbarten Abschlagsbetrags zahlen sollte. Die Preisanpassungsschreiben von Voxenergie erfolgten dabei großteils ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Ankündigungsfrist.

Zudem  „bestätigte“ die Firma Voxenergie  unserer Mandantin eine verlängerte Mindestlaufzeit von insgesamt 4 Jahren, obwohl dies zu keinem Zeitpunkt vereinbart worden war.

Nachdem unsere Mandantin nach Anfechtung / hilfsweise Kündigung des Stromliefervertrages mit Voxenergie die rechtswidrig eingezogenen überhöhten Abschlagszahlungen teilweise zurückbuchen ließ sowie weitere Zahlungen verweigerte, drohte die Voxenergie GmbH mit der Erstattung einer Betrugsanzeige und Weitergabe der „aufgrund nichtvertragsgemäßen Zahlungsverhaltens“ gespeicherten Daten an verschiedene Wirtschaftsauskunfteien.

Zwischenzeitlich wurde die Vertragsbeendigung seitens der Voxenergie GmbH bestätigt und eine Guthabenauszahlung angekündigt.

vgl. hierzu Versäumnisurteil des LG Berlin vom 16.09.2022, Az. 34 O 91/22.

Sollten auch Sie Probleme mit Ihrem Strom- / Gasanbieter haben, so kontaktieren Sie uns gerne : 

MJH Rechtsanwälte,  Fuggerstr. 14, 86830 Schwabmünchen, Tel: 08232 80925 0, Fax: 08232 809 25 25, info@kanzlei-haas.de   bzw.   

Kanzlei auf dem Lechfeld,  Mozartstr. 18, 86836 Klosterlechfeld,  Tel: 08232 503 4032, Fax: 08232 809 25 25,  info@lechfeld-kanzlei.de









Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sandra Haas

Beiträge zum Thema