Klagen auf Zahlung gegen LeaseTrend AG eingereicht

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Ehemalige Anleger der LeaseTrend AG haben seit Beginn Februar bereits vier Klagen durch die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin gegen die Anlagegesellschaft bei dem zuständigen Landgericht München I eingereicht.

Keine oder nur teilweise Auszahlung von Auseinandersetzungsguthaben

Hintergrund für die eingereichten Klagen mit geltend gemachten Klageansprüchen in Höhe von 5.161,82 Euro, 6.649,79 Euro, 6.323,82 Euro sowie 5.950,53 Euro sind Auszahlungsansprüche der betroffenen Anleger nach Kündigung der atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung an der LeaseTrend AG. Diese Ansprüche der geschädigten Anleger werden nach dem Gesellschaftsvertrag ein Jahr nach Kündigung fällig.

Die Auseinandersetzungsguthaben wurden durch die LeaseTrend AG jedoch bei Fälligkeit zum Jahresende 2016 nur zum Teil und bei Fälligkeit zum Jahresende 2017 bisher noch gar nicht ausbezahlt.

Ansprüche beim Landgericht München I geltend gemacht

Die betroffenen Anleger der LeaseTrend entschlossen sich zur Klage auf Auszahlung des durch die LeaseTrend AG berechneten Auseinandersetzungsguthabens zzgl. Zinsen.

Die Klagen werden jetzt vom Landgericht München I bearbeitet und nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses bei der LeaseTrend AG zugestellt. Diese hat danach die Möglichkeit die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und zu der jeweiligen Klage inhaltlich Stellung zu nehmen.

Bereits Zahlungen in Parallelverfahren erfolgt

In drei ebenfalls vor dem Landgericht München I geführten Verfahren hatte die LeaseTrend in der Vergangenheit Zahlungen an die klagenden Anleger geleistet. Es bleibt abzuwarten, ob auch bei den im Februar 2018 eingereichten Klagen zeitnah Zahlungen durch die LeaseTrend AG erfolgen werden.

Die Kanzlei AdvoAdvice vertritt betroffene Anleger der LeaseTrend AG bei Klagen gegen die Gesellschaft auf Auszahlung eines bestehenden Auseinandersetzungsguthabens. AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB helfen aber auch dann, wenn die Gesellschaft ihrerseits Forderungen gegen Anleger auf einen berechneten Negativsaldo nach dem Ausscheiden aus der Beteiligung stellt.



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