Klagerücknahme-Muster: So beenden Sie als Kläger den Prozess
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Inhaltsverzeichnis
Experten-Autorin dieses Themas
In diesem Ratgeber wird Ihnen ein kostenloses Muster einer – teilweisen– Klagerücknahme zur Verfügung gestellt. Diese Klagerücknahme können Sie als Vorlage verwenden und individuell anpassen. Wenn Sie sich über Formalien, Voraussetzungen und Folgen informieren möchten, ist es ratsam, zunächst das Thema Klagerücknahme nachzulesen.
Muster zur Klagerücknahme
Sie wollen als Kläger einen Prozess beenden, indem Sie Ihre Klage zurücknehmen? Dann nutzen Sie jetzt unser Grundmuster für eine Klagerücknahme oder unser erweitertes Muster für eine Klagerücknahme.
Grundmuster
An das Amtsgericht/Landgericht Musterstadt Adresse In dem Rechtsstreit Mustermann/Musterfrau Az.: Aktenzeichen einfügen nimmt der Kläger die Klage
oder:
zurück. Unterschrift |
Muster mit Kostenantrag an die Gegenseite
An das Amtsgericht/Landgericht Musterstadt Adresse In dem Rechtsstreit Mustermann/Musterfrau Az.: Aktenzeichen einfügen nimmt der Kläger die Klage
oder:
unter Verwahrung gegen die Kostenlast zurück. Es wird beantragt, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits gem. § 269 Abs. 3 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) aufzuerlegen. Begründung: Die Kosten des Rechtsstreits sind dem Beklagten nach dem bisherigen Sach- und Streitstand aufzuerlegen. Bei Klageerhebung ___________________________wegen der Einzelheiten wird auf die Klageschrift Bezug genommen. Am _________ leistete der Beklagte eine Zahlung in Höhe von _________ EUR. Damit wurde die mit der Klage geltend gemachte Forderung (vollständig) beglichen, sodass sich die Hauptsache in dem aus der Klagerücknahme ersichtlichen Umfang erledigt hat und der Anlass zur Klageeinreichung weggefallen ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Klage der Beklagtenseite noch nicht zugestellt gewesen. Unterschrift |
Hinweise zur Vorlage der Klagerücknahme
Hinweis zum Aktenzeichen
Fügen Sie nicht Ihr eigenes, sondern das vom Gericht vergebene Aktenzeichen ein.
Hinweis zur Kostenlast
Bei einer Klagerücknahme ist gem. § 269 ZPO grundsätzlich der Kläger verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Auch deshalb will die Klagerücknahme gut überlegt sein.
Eine Ausnahme hierzu gilt, wenn die Klage zwar beim Gericht eingegangen ist, aber noch nicht durch das Gericht an die Beklagtenseite zugestellt wurde, und der Anlass für die Klageerhebung wegfällt. In diesem Fall bestimmt sich die Kostentragungspflicht nach dem bisherigen Sach- und Streitstand. Es muss daher gut begründet werden, warum der Beklagtenseite ausnahmsweise die Kosten aufzuerlegen sind.
Hinweis zu der vom Beklagten geleisteten Zahlung
Führen Sie alternativ aus, dass der Beklagte die Handlung vornahm, die eingeklagt wurde – dies muss nicht zwangsläufig eine Zahlung sein.
Disclaimer
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Wirksamkeit und Aktualität des Musters übernommen. Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Das Muster ist individuell anzupassen.
Bei Fragen und Unsicherheiten sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Fehler im gerichtlichen Verfahren können nicht oder nur schwerlich wiedergutgemacht werden.
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