Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Bundestag zu dem Problem des Abmahnmissbrauchs im Online-Handel

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Das Internet ist transparent und bietet deshalb eine große Angriffsfläche für Abmahnungen jeder Art.

Mittlerweile gibt es eine weit verbreitete Abmahnpraxis, wobei massenhaft Anschreiben an Online-Händler oder auch Private (im Bereich des Urhebergesetzes) versendet werden, um unter anderem hohe Abmahnkosten geltend zu machen.

Nunmehr hat sich das Parlament mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.

Die Fraktion der SPD im Bundestag verlangt von der Bundesregierung Auskunft über den Kenntnisstand bezüglich der Abmahnpraxis und des Abmahnmissbrauchs im Online-Handel. Es wird nach Alternativen, der Deckelung der Abmahnbeträge sowie der Einstellung zur Praxis des „fliegenden Gerichtsstands" gefragt.

Zutreffend wurden hier die Hauptprobleme der derzeitigen Abmahnpraxis angegangen:

Zum einen ist die Ausgestaltung der Rechtsvorschriften und auch die Fülle der zu beachtenden Normen für viele Händler nicht mehr nachvollziehbar und damit wird die Einhaltung der Gesetze und Rechtsverordnungen erschwert.

Zum anderen können die Verstöße über Suchskripten recherchiert werden. Dies ebnet den Weg zu standardisierten Massenabmahnungen. Ein weiteres rechtliches Problem der Abmahnpraxis ist der sog. „fliegende Gerichtsstand". Dieser regelt, dass sich der Antragsteller oder Kläger (hier der Abmahnende) das zuständige Gericht aussuchen kann, so dass immer das Gericht gewählt wird, welches die für den Abgemahnten günstigste Rechtsprechung erteilt.

Folgende Fragen wurden konkret formuliert:

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Anzahl von Abmahnungen sowie die finanziellen Folgen für die einzelnen Unternehmer im Online-Handel, die durch die hier als Abmahnmissbrauch beschriebene Praxis verursacht werden?

2. Aufgrund welcher Verstöße werden nach Erkenntnis der Bundesregierung die Unternehmen abgemahnt?

3. Welche Auswirkungen haben die abgemahnten Verstöße auf den Wettbewerb und auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten?

4. Sieht die Bundesregierung alternative Möglichkeiten, die abgemahnten Wettbewerbsverstöße zu beseitigen?

5. Welche Aufgaben haben aus Sicht der Bundesregierung die Betreiber von virtuellen Marktplätzen an der Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen?

6. Plant die Bundesregierung zur Lösung dieser Problematik gesetzgeberisch tätig zu werden, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung aus?

7. Welche konkreten Gesetzesvorschläge gibt es bzw. sind in Planung (etwa Ausweitung der Deckelung des Ersatzes der erstattungsfähigen Abmahnkosten bei erstmaligem Verstoß auf das Wettbewerbsrecht; Senkung des Streitwerts bei Erstabmahnungen; Begrenzung des Kreises der Abmahnberechtigten)?

8. Plant die Bundesregierung eine auf einzelne Gesetze, etwa das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, beschränkte Lösung oder schwebt ihr eine allgemeine Lösung vor (die z. B. auch den Bereich geistiger und gewerblicher Schutzrechte umfasst)?

9. Gibt es schon erste Ergebnisse der Überlegungen des Bundesministeriums der Justiz, das sich schon in der letzten Legislaturperiode mit dem Abmahnmissbrauch beschäftigt hat, und wie lauten diese?

10. Gibt es Überlegungen, den „fliegenden Gerichtsstand" einzuschränken?

Sieht die Bundesregierung in einer Abschaffung des „fliegenden Gerichtstands" zumindest auch eine Möglichkeit zur Entschärfung des Abmahnmissbrauchs, indem der Abmahnende sich nicht mehr ein Gericht aussuchen kann, das die ihm günstige Rechtsauffassung teilt?

11. Wie sehen die ersten Erfahrungen mit dem neuen § 97a des Urheberrechtsgesetzes aus, der in bestimmten Fällen die ersatzfähigen Aufwendungen auf 100 Euro beschränkt?

Inwieweit haben sich die Begriffe „erstmalige Abmahnung", „einfach gelagerte Fälle" und „unerhebliche Rechtsverletzung" dieser Norm in der Praxis nach Auffassung der Bundesregierung bewährt?

12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs auf EU-Ebene erfolgen muss?

Ist der Abmahnmissbrauch bisher Gegenstand der Verhandlungen über eine EU-Verbraucherrechterichtlinie gewesen?

Wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert?

Wenn nein, plant die Bundesregierung diesbezügliche Initiativen und ggf. welche?

Die ausführliche Anfrage finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701447.pdf


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