Knast oder Küchenherd? Was droht Star-Koch Alfons Schuhbeck?

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Am 5. Oktober startete sein Steuerstrafprozess vor dem Landgericht. München
 

Wird es sein letzter großer Auftritt?

Für Alfons Schuhbeck geht es um fast Alles. Seinen guten Ruf, seine Unternehmen, seine Familie, um sein gesamtes Lebenswerk. Vor allem aber geht um seine Freiheit.
 
Die Staatsanwaltschaft München legt dem Star-Koch Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zur Last. Er soll zwei Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust und sich dadurch Steuervorteile von über eine Million Euro verschafft haben.

Sollte sich dieser Vorwurf in der Hauptverhandlung bestätigen, heißt das für Alfons Schuhbeck: Knast statt Küchenherd.  Bis zum 22. Dezember verhandelt das Strafgericht den Steuerprozess, der den justizinternen Codenamen Ingwer trägt.

Ausgerechnet Ingwer, das Lieblingsgewürz von Alfons Schuhbeck.
Schon an Weihnachten könnte er deshalb nicht mehr in seiner Küche sondern im Gefängnis einsitzen.


Prozessauftakt für Alfons Schuhbeck. 

Die Staatsanwaltschaft hat ihn in 25 Fällen wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Bis zum 22. Dezember sind 18 Verhandlungstage vorgesehen. Es geht um rund zwei Millionen Euro angeblich hinterzogene Steuern.

Verhandelt werden soll im Saal 134 im Münchner Justizpalast. Genau der Gerichtssaal, in dem einst auch Uli Hoeneß verurteilt worden war. Für Alfons Schuhbeck dürfte das nicht das allerbeste Omen sein..

Denn ab einer Summe von mehr als einer Million Euro hinterzogenen Steuern hat der Bundesgerichtshof für Steuerhinterzieher eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen.

Erleben musste das bereits Schuhbeck-Spezl Uli Hoeneß. Im Jahr 2014 wurde der ehemalige Bayern-Boss zu dreieinhalb Jahren Strafhaft verurteilt. Er hatte laut Landgericht München fast 29 Millionen Euro Steuern hinterzogen.

Oder geht es Schuhbeck wie seinem anderen Spezl, Boris Becker? Boris Becker war im Herbst 2002 in München wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem musste er eine Geldstrafe von 300.000 Euro entrichten und 200.000 Euro an caritative Einrichtungen zahlen.

Vor allem in Schuhbecks Restaurants Orlando und den Südtiroler Stuben wurde ermittelt. Hier soll Schuhbeck durch Manipulationen die Einnahmen verkürzt und Steuern hinterzogen haben.

Auch der  IT-Spezialist Jürgen W. soll den Star-Koch bei den angeklagten Steuerhinterziehungen systematisch unterstützt haben. Ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen und er wird neben Alfons Schuhbeck auf der Anklagebank sitzen müssen.


Was ist aber Steuerhinterziehung und wie sieht der typische Straftäter aus?

Da gibt es mehrere Muster aus unserer Erfahrung.

Da gibt es den, der den Hals nicht voll genug bekommen kann und von Anfang an, ganz bewusst Steuern hinterziehen will. Das trifft in rund 20 % der Fälle zu, wie den ehemaligen Postvorstand Klaus Zumwinkel.

Der hatte sein versteuertes Geld in eine Steueroase transferiert. Das ist legal. Dort wurde sein Geld in Aktien, Fonds und Anleihen gewinnbringend angelegt. Auch das ist noch legal. Auf diese Gewinne wollte aber Klaus Zumwinkel keine Steuern zahlen und wurde zum Straftäter. Ein Jurist nennt ein solches Verhalten direkten Vorsatz.

Die zweite Straftätergruppe sind die, denen alles über den Kopf wächst und in die Strafbarkeit hineinrutschen. Dazu dürfte wohl auch Uli Hoeneß gehören. Eine genaue Kontrolle, Buchhaltung und Buchführung ist Voraussetzung um nicht gegen Steuergesetze zu verstoßen. Verliert man diese, ist die Steuerhinterziehung vorprogrammiert. Hoeneß soll im Endergebnis mit wahnsinnig hohen Summen am Aktienmarkt gezockt haben. Es soll sich angeblich um dreistellige Millionenbeträge gehandelt haben. Teilweise hatte er seine Kauf- und Verkaufsaufträge im Minutentakt aufgegeben und hunderte Aufträge am Tag getätigt haben.

Am Ende hatte er jede Kontrolle über seine Finanzen und ebenso wichtig, seine Buchhaltung verloren. Am Ende war er noch nicht einmal in der Lage, bei seiner Selbstanzeige, seine Gewinne und Verluste exakt zu beziffern.

Menschlich nachvollziehbar, aber der Jurist nennt ein solches Verhalten bedingter Vorsatz. Ein Steuerhinterziehung war nicht sein direktes Ziel, aber er hat durch sein Verhalten eine Steuerstraftat billigend in Kauf genommen. Dafür gibt es keinen Strafrabatt.

Die dritte Gruppe sind die, die zu wenig Fachwissen über die komplexen Steuergesetze haben, Fehler machen und damit zum Straftäter werden. Dazu dürfte wohl Boris Becker gehören. Boris Becker war ein Weltstar im Tennis und spielte jede Woche auf einem anderen Kontinent auf einem Tennisplatz. In Deutschland war er eigentlich nur sehr selten und deshalb in Deutschland eigentlich auch nicht steuerpflichtig. Er lebte das ganze Jahr aus dem Koffer.

Aber, in München lebte seine spätere Ehefrau Barbara Feltus und seine Schwester. Wenn er mal Zeit hatte, besuchte er diese. An sich steuerrechtlich kein Problem, hätte er bei diesen Besuchen im Hotel gewohnt. Er hat aber bei seinen Besuchen bei seiner Schwester in München übernachtet. Auch das wäre an sich nicht zum steuerrechtlichen Problem geworden. Das dicke Problem war aber, dass er einen eigenen Schlüssel für die Wohnung seiner Schwester hatte. Mit diesem Schlüssel begründete er steuerrechtlich gesehen einen Wohnsitz in Deutschland und wurde steuerpflichtig.

Dumm gelaufen. Am Ende dieses Fehlers stand dann seine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Die letzte Straftätergruppe sind die, die in einer wirtschaftlichen Krise stecken und dann Steuern hinterziehen. Dazu dürfte mutmaßlich auch Alfons Schuhbeck gehören. Schuhbeck baute ein Firmengeflecht auf mit drei Restaurants, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden. Bei solch einem rasanten Wachstum verlieren viele den Überblick über Gewinn oder Verlust, ihre Zahlen und die Buchhaltung.

Nicht selten erleben wir, dass bei unserer Prüfung, Unternehmer eigentlich schon seit über einem Jahr insolvenzreif sind. Der Unternehmer aber, da er die Kontrolle und den Überblick über seine Zahlen verloren hat, dies nicht weiß.
 

In solchen wirtschaftlichen Notlagen passiert es dann häufig, dass Unternehmer glauben, ihr Unternehmen und vielleicht auch ihr Lebenswerk damit retten zu können, indem sie finanzielle Löcher durch Steuerhinterziehung zu stopfen.

Bei Alfons Schuhbeck wurde im vergangenen Jahr bekannt, dass sein Imperium in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Er meldete Insolvenz an und begründete das mit dem Ausbleiben von Staatshilfen im Zuge der Corona-Pandemie. Er erklärte: „Nachdem die vollmundig angekündigten Staatshilfen bei mir bis heute ausgeblieben sind, muss ich für meine Betriebe Insolvenz anmelden“.
 
 An der möglichen Strafbarkeit ändert diese nichts.
 
 Vielleicht war dies der Ausgangspunkt für das Strafverfahren?


Weitere Infos finden Sie unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

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