Koch Media GmbH und rka Rechtsanwälte: Klageschrift oder Anspruchsbegründung erhalten?

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Uns liegt aktuell zum wiederholten Male eine Anspruchsbegründung im gerichtlichen Verfahren durch die rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH aus Österreich vor. Dem Beklagten wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. 

Er soll ein Computerspiel über ein Filesharing-Programm (bittorent) im Internet ohne Zustimmung der Rechteinhaberin verbreitet haben. Die Koch Media GmbH behauptet, Urheberin des Spiels zu sein. 

Vorab: Wir sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen die Gegenseite sehr genau. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Rechtsanwalt Timm Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Spezialist im Urheberrecht. 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de oder per Fax (0251 20 86 80 50)  zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück


Was ist passiert?

Vor Klageerhebung war der Beklagte von den rka Rechtsanwälten für die Koch Media GmbH abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Schadensersatz sowie zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten aufgefordert worden. Der Abgemahnte hatte die strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben und die Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Nun wird er gerichtlich auf Zahlung in Anspruch genommen.


Was verlangt die Koch Media GmbH?

Die Koch Media GmbH verlangt in dem gerichtlichen Verfahren die Zahlung eines Schadensersatzes von 1.000 € und die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 20.000 €. Die Gesamtforderung beträgt 1.984,60 €.


Fristen beachten!

Sofern Sie eine Klageschrift, einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, sind die gesetzten Fristen unbedingt zu beachten. Werden die gerichtlichen Fristen nicht eingehalten, besteht die Möglichkeit, dass ein vollstreckungsfähiger Titel gegen sie ergeht. Aus diesem könnte die Gegenseite unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben. 

Dies sollte unbedingt vermieden werden. Es ist daher ratsam, rechtzeitig einen Spezialisten für Urheberrecht zu Rate zu ziehen. Dieser wird die Angelegenheit umfassend prüfen und kann dann die gesetzten Fristen in der erforderlichen Form einhalten. 

Wir kennen den Gegner und vertreten viele Mandanten, die eine identische oder ähnliche Abmahnung und Klage erhalten haben. Wir berichten zudem seit 2013 über diese Fälle:


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