Kölner Blitzer-Skandal (A3, Heumar) – was ist ab 2018 noch möglich?

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I.) Rückblick: Diese Möglichkeiten hatten Betroffene 2017

Es war das Thema für engagierte anwaltliche Verteidiger im Bußgeldrecht: Die Blitzer-Posse rund um das Heumarer Dreieck auf der Bundesautobahn A3. Nach offiziellen Zahlen waren 284.000 Verkehrsteilnehmer aufgrund eines Beschilderungsfehlers als vermeintliche Verkehrssünder verfolgt worden, obwohl allenfalls eine um 20 km/h geringere Geschwindigkeitsüberschreitung vorwerfbar war. Die Folge: Die Geschwindigkeitsmessung beim Autobahnkreuz Köln-Ost kostete unzählige Fahrzeugführer die Mobilität und es wurden zum Teil monatelange Fahrverbote verbüßt, die nicht gerechtfertigt waren. Wievielen Verkehrsteilnehmern möglicherweise gar die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil der Punkteeintrag das sprichwörtliche und bereits wegen vorangegangenen Überschreitungen gefüllte Fass in Flensburg vollmachte, ist unbekannt. Führerschein-Neulinge werden sich mit Probezeit-Verlängerungen um zwei Jahre herumgeärgert und angeordnete Aufbau-Seminare für 500 bis 600 € gemacht haben. Und nicht zuletzt wurden viele Millionen Euro an Geldbußen eingenommen, auf die die Bußgeldbehörde gar keinen Anspruch erheben durfte.

Als all dies ans Tageslicht kam, war die Empörung in der Bevölkerung ebenso wie auch das Medien-Echo groß. Da in unserer Kanzlei zahlreiche Betroffene (sehr erfolgreich!) vertreten wurden, haben wir bereits an anderer Stelle die rechtlichen Möglichkeiten dargestellt und verweisen insofern zur Vermeidung von Wiederholungen auf unsere nachfolgend nochmals erwähnten Anwalts-Tipps:

Das „freiwillige Ausgleichsprogramm“, auf das sich die Bußgeldbehörde der Stadt Köln mit der Bezirksregierung Köln verständigt hat und in dessen Rahmen 1,3 Millionen Euro an Geldbußen zurückbezahlt wurden, endete aber zum 31.12.2017 und das Online-Formular wurde unverzüglich von der Webseite der Stadt Köln entfernt. Gerade einmal 27.860 Betroffenen, die sich mit entsprechenden Entschädigungsanträgen in Köln zu Wort meldeten, wurde damit wenigstens dieser Teil des finanziellen Schadens ersetzt. Und erstaunlicherweise haben auch 4.800 Betroffene darum bemüht, ihr Punktekonto von dem Makel zu befreien.

Ist damit der Fall nach dem Jahreswechsel 2017/2018 endgültig für erledigt zu betrachten? NEIN!

Haben die geschätzten 90 Prozent der Verkehrsteilnehmer, die ihre Rechte nicht bis zum 31.12.2017 nutzten, nun keine Möglichkeit mehr dazu? DOCH!

Und wir zeigen nachfolgend auf, was noch machbar ist …

II.) Ausblick: Diese Rechte haben Betroffene auch noch ab 2018

1.) Löschung der falschen Punkte-Eintragung in Flensburg

Wir haben durch umfangreiche Verteidigungstätigkeit im Jahr 2017 Mittel und Wege gefunden, die dazu führten, dass in allen (!) bislang abgeschlossenen Verfahren die Punkte-Eintragungen unserer Mandanten aus dem Kölner Blitzer-Skandal gelöscht wurden. Interessant ist dabei, dass bei groben und mit zwei Punkten belegten Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 41 km/h nicht nur eine Reduzierung um 20 km/h und damit die Löschung nur eines Punktes vorgenommen wurde, sondern dass die Eintragungen stets in Gänze gelöscht wurden.

Aus unserer Sicht stehen die Chancen sehr gut, dass es uns auch ab dem 01.01.2018 weiterhin gelingen wird, für erst jetzt wachgerüttelte Betroffene zu bewirken, dass der Punkteeintrag im Fahreignungsregister komplett gelöscht wird.

Dieses Ziel sehen wir als vorrangig an, nachdem bei uns bereits einige Folge-Fälle geführt werden, in denen Verkehrsteilnehmer anderenorts geblitzt wurden und wegen des Voreintrags aus dem Kölner Fall mit einem Fahrverbot zu kämpfen haben. In derartigen Fällen kann versucht werden, dem Fahrverbot den rechtlichen Boden zu entziehen, wenn die Punkteeintragung in Flensburg beseitigt wird.

In anderen Fällen, in denen es noch nicht zu einer neuerlichen Verkehrsüberschreitung kam, bietet die Punktelöschung Sicherheit für die Zukunft, falls man doch nochmals den roten Blitz zu Gesicht bekommt und dann nicht allzu schnell um seine Mobilität fürchten muss.

Bei alldem sollte auch nicht verkannt werden, dass all jene Verkehrsteilnehmer, die wegen einer angeblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mindestens 41 km/h belangt wurden, auf die Tilgung der eingetragenen zwei Punkte ganze fünf Jahre (!) warten müssen, wenn sie sich dagegen nicht zur Wehr setzen.

2.) Erstattung der zu Unrecht bezahlten Geldbußen

Ob es demgegenüber auch weiterhin gelingen wird, die Geldbußen und Verwaltungskosten, für die es keinen Rechtsgrund gab, erstattet zu bekommen, wird erst die Zeit zeigen.

Fakt ist sicherlich, dass die Bußgeldbehörde der Stadt Köln auf entsprechende Entschädigungsanträge regelmäßig auf die Aufgabe des „freiwilligen Ausgleichsprogramms“ hinweisen und die Erstattung ablehnen wird.

Unseres Erachtens besteht gleichwohl (noch immer) ein rechtlicher Anspruch auf Rückzahlung, der gegenüber der Behörde und notwendigenfalls auch im Rahmen eines gerichtlichen Wiederaufnahme-Verfahrens durchgesetzt werden kann.

III.) Zusammenfassung: Der Bußgeld-Spezialist Dr. Hufnagel kämpft auch weiterhin gegen die Kölner Punkte

Zahlreiche Print- und Online-Zeitungen nutzten den Jahresbeginn 2018 für einen Rückblick auf das Geschehene. Soweit diesseits ersichtlich, wurde überwiegend der Anschein vermittelt, als ob aufgrund der Befristung des „freiwilligen Ausgleichsprogramms“ mit dem Ablauf des Jahres 2017 auch die rechtlichen Möglichkeiten der betroffenen Blitzer-Opfer ihr Ende gefunden hätten. Dem ist vehement zu widersprechen. Auch weiterhin bestehen gute Chancen, zumindest die fehlerhaften Punkteeintragungen in Flensburg zu beseitigen. Die Erstattung der Geldbuße nebst Verwaltungskosten ist sicherlich nun erschwert, aber keinesfalls unmöglich gemacht worden.

Unser durch Berichterstattungen in diversen Zeitungen und Zeitschriften bekannter Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und auf die Verteidigung in Bußgeldsachen spezialisiert. Er ist bundesweit tätig und wurde im Focus-Spezial für die Jahre 2015, 2016 und 2017 bereits drei Jahre hintereinander als einer von Deutschlands „Top-Anwälten im Verkehrsrecht“ bezeichnet. Im Zusammenhang mit dem Kölner Blitzer-Skandal hat er umfangreiche Erfahrungen gesammelt, die mit Blick auf Punkte-Tilgungen, Abwehr von ausstehenden Fahrverboten und Rückzahlung von Geldbußen nebst Verwaltungskosten – bislang (Stand: 16.01.2018) mit einer 100-Prozent-Quote (!) – erfolgreich für die betroffenen Mandanten umgesetzt wurden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.


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