Körperverletzung und Beleidigung außer Dienst rechtfertigt die Entlassung eines Soldaten aus der Bundeswehr

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Nicht jede Straftat eines Soldaten führt automatisch zur Entlassung aus der Bundeswehr. Liegt eine Dienstpflichtverletzung außerhalb des militärischen Kernbereichs vor, kann regelmäßig auf eine ernstliche Gefährdung geschlossen werden, wenn es sich entweder um Straftaten von erheblichem Gewicht handelt oder bei leichterem Fehlverhalten eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr hinzukommt.

Zu unterscheiden ist nach dem Gesetz, ob es sich um einen Berufssoldaten oder um einen Soldaten auf Zeit handelt.

Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung gemäß § 48 Soldatengesetz nur dann, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf die in § 38 des Soldatengesetzes bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen (Hindernisse bei der Berufung in das Dienstverhältnis) erkannt ist, insbesondere aber bei Vorliegens einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat oder auf Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Bestechlichkeit, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Wehrdienst bezieht. 

Ein Soldat auf Zeit kann innerhalb der ersten vier Dienstjahre bei wesentlich geringeren Verurteilungen entlassen werden. Während der ersten vier Dienstjahre kann der Soldat auf Zeit fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 9.7.2021 ( Az: 5 ME 81/21) die Entlassung eines Soldaten, der seine Ehefrau und seine Schwester tätlich angegriffen und beleidigt hatte, als rechtmäßig angesehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat in über 20 Jahren viele Entlassungsverfahren erfolgreich gegen die Bundeswehr geführt.

Betroffene Soldaten können telefonisch  oder per e-mail eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten. Rechtsanwalt und Oberstleutnant d. R. war 14 Jahre lang Vertragsanwalt eines der größten Berufsverbände der Bundeswehr.

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