Koks-Taxi: Wie strafbar ist Kokain für den Erwerber? Was ist geringe Menge? Kokain-Anwalt für Einstellung.

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In deutschen Großstädten fahren Taxis. Gelbe Taxen, Uber-Taxis und: Koks-Taxis. Letztere sind aber von außen nicht ohne Weiteres als Taxi zu erkennen. Schließlich ist der Handel mit Kokain strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) droht empfindliche Strafen für denjenigen an, der mit Kokain unerlaubt Handel treibt. 

Aber auch der Besitz und der Erwerb von Kokain stehen unter Strafe. § 29 BtMG droht dafür Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe an. 

Im Betäubungsmittelstrafrecht kommt es für die Höhe einer Strafe immer auf die Menge an Betäubungsmittel an, mit dem umgegangen wird. Auch wer nur ein kleines Eppendorfgefäß mit 0,6 Gramm Inhalt beim Kokain Taxi kauft macht sich strafbar. 

Koks-Taxi: Wie gefährlich ist der Lieferdienst für den Käufer? 

Dass Koks-Taxis von außen nicht erkennbar sind denken viele. Die Zivilbeamten der Polizei hingegen erkennen Koks-Taxis. Sie folgen dabei hin und wieder auch Kriterien die eigentlich keinen Anfangsverdacht für Straftaten begründen dürfen (Stichwort: „Racial Profiling“).

Steigt ein potenzieller Käufer aus dem Koks-Taxi aus, wird er durch die Polizei kontrolliert. In der Regel so, dass der Taxi-Fahrer dies nicht mitbekommt. Hat der Aussteigende Kokain dabei, wird auch der Fahrer angehalten. 

Der Fahrer bekommt in der Regel ein Strafverfahren wegen Handel, kann in Untersuchungshaft genommen werden. Aber auch der Käufer bekommt ein Strafverfahren wegen Erwerb und Besitz. 


Wie erreiche ich als Käufer eine Verfahrenseinstellung beim Koks-Taxi? 

Die geringe Menge öffnet den klassischen Weg zu einer Verfahrenseinstellung. Diese liegt bei Kokain bei 0,3 Gramm Kokainzubereitung (Endprodukt mit etwaigen Streckmitteln, NICHT purer Wirkstoffgehalt). Das Kokain muss zum Eigenverbrauch gekauft worden sein, wovon bei geringer Menge ausgegangen wird. Der Täter muss schließlich eine geringe Schuld tragen. Ob das der Fall ist, hängt von einer Gesamtbetrachtung von Tat und Täter ab. 

Das Problem: Für Koks-Taxis "handelsübliche" Kapseln mit Kokain enthalten in der Regel 0,6 Gramm Koks. Eine Einstellung nach § 31a BtMG ist dann nicht mehr möglich, da es sich nicht mehr um eine geringe Menge handelt. 

Auch hier gibt es aber über andere Vorschriften die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens ohne Anklage und Eintrag im BZR. Sprechen Sie mich einfach an. 


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Foto(s): Rodolfo Clix

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